Ataman will Diskriminierungsschutz bei Triage stärken

Jetzt bewerten!

Die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, begrüßt den Gesetzentwurf zur so genannten Triage, spricht sich aber an einigen Punkten für Ergänzungen aus. Der Bundestag berät derzeit Änderungen im Infektionsschutzgesetz, um Menschen mit Behinderung im Falle knapper intensivmedizinischer Kapazitäten („Triage-Situation“) vor Benachteiligungen zu bewahren.

„Ich halte es für gut und richtig, dass der Gesetzentwurf ein Diskriminierungsverbot festschreibt, wenn es zu intensivmedizinischen Zuteilungsentscheidungen kommt“, sagte Ataman in Berlin. „Es ist aber fraglich, ob der Gesetzentwurf in dieser Form ausreicht, um dem Diskriminierungsrisiko betroffener Gruppen effektiv entgegenzuwirken“, ergänzte Ataman. So müsse beispielsweise das intensivmedizinische Personal bei der Ausbildung und Sensibilisierung zu behinderungsspezifischen Besonderheiten besser unterstützt werden, so Ataman. Der Regelungsentwurf trage diesem Aspekt zu wenig Rechnung. 

Die Unabhängige Bundesbeauftragte fordert in ihrer Stellungnahme deshalb, das Gesetzesvorhaben mit Vorschlägen zu flankieren, wie die Ausbildungsordnungen der medizinischen Studiengänge sowie Fort- und Weiterbildungen in Medizin und Pflege um behinderungs- bzw. altersspezifische Besonderheiten ergänzt werden können. Nur dadurch könne langfristig sichergestellt werden, dass Ärzt*innen lebenswichtige Entscheidungen frei von Stigmatisierungen treffen.

Zudem macht sich Ataman für die Einrichtung einer externen und unabhängigen Prüfstelle stark, um gesetzliche Vorgaben und deren sachgerechte und transparente Umsetzung zu überprüfen. Bei dieser Stelle könnten die Dokumentationen etwaiger Triage-Situationen in Krankenhäusern ebenso wie die im Entwurf vorgesehenen Verfahrensanweisungen der Krankenhäuser evaluiert werden.

Auch solle der Begriff der „kurzfristigen“ Überlebenswahrscheinlichkeit konkret definiert werden, um auszuschließen, dass entgegen des Gesetzeszwecks auf die mittel- bzw. langfristige Lebenserwartung Betroffener aufgrund von Behinderung bzw. Vorerkrankung abgestellt werde.

Die Bundesregierung hat mit dem vorliegenden Gesetzentwurf auf die „Triage-Entscheidung“ des Bundesverfassungsgerichts reagiert. Das Gericht hatte Ende 2021 vor dem Hintergrund der Covid-19-Pandemie entschieden, dass sich aus Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes für den Staat ein Auftrag ergibt, Menschen wirksam vor einer Benachteiligung wegen ihrer Behinderung durch Dritte zu schützen. Bestehe das Risiko, dass Menschen bei der Zuteilung knapper, überlebenswichtiger intensivmedizinischer Ressourcen wegen einer Behinderung benachteiligt werden, verdichte sich der Schutzauftrag zu einer konkreten Schutzpflicht. Eine gesetzliche Regelung müsse deshalb hinreichend wirksamen Schutz vor einer Benachteiligung wegen der Behinderung bewirken.

Die Stellungnahme der Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung finden Sie hier.


Quelle: Pressemitteilung der ADS vom 19.10.2022

Weitere Artikel zu folgenden Schlagworten:
Mein Kommentar
Sie sind nicht eingeloggt
Bitte benachrichtigen Sie mich bei neuen Kommentaren.
Ihr Kommentar erscheint unter Verwendung Ihres Namens. Weitere Einzelheiten zur Speicherung und Nutzung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
0 Kommentare zu diesem Beitrag
Twitterlogo

Folgen Sie uns auch auf Twitter!
Wir informieren Sie rund um das Thema Gleichstellungrecht.
https://twitter.com/GleichstellungR

banner-gleichstellungs-und-gleichbehandlungsrecht.png
Gleichstellung.png

Wählen Sie unter 14 kostenlosen Newslettern!

Mit den rehm Newslettern zu vielen Fachbereichen sind Sie immer auf dem Laufenden.

Login
 
Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Kostenlose Hotline: 0800-2183-333
Kontaktformular

Gerne können Sie auch unser Kontaktformular benutzen und wir melden uns bei Ihnen.

Kontaktformular
Beste Antworten. Mit den kostenlosen rehm Newslettern.
Jetzt aus zahlreichen Themen wählen und gratis abonnieren  

Kundenservice

  • Montag – Donnerstag 8-17 Uhr
  • Freitag 8-15 Uhr
  • Sie können uns auch über unser Kontaktformular Ihre Fragen und Anregungen mitteilen.

Verlag und Marken

Unsere Themen und Produkte

 

Service

Rechtliches

Partner der



Zahlungsarten 

Rechnung Bankeinzug   MastercardVisa

PayPal Giropay Sofortüberweisung