Marian Jurečka, Stellvertretender Ministerpräsident und Minister für Arbeit und Soziales Tschechiens, sagte dazu: „Die neuen Vorschriften werden dazu beitragen, die Hindernisse zu beseitigen, denen sich Frauen in ihrer beruflichen Laufbahn oft gegenübersehen. Ich glaube auch, dass es den Unternehmen sehr zugute kommen würde, wenn Frauen ihr Potenzial in Entscheidungspositionen verwirklichen würden. Die positiven Auswirkungen der Maßnahmen werden sicherlich auf allen Ebenen der Volkswirtschaften spürbar sein.“
In der Richtlinie, die in nationales Recht umgesetzt werden muss, ist festgelegt, dass unter den nicht geschäftsführenden Direktoren in Leitungsorganen börsennotierter Gesellschaften bis 2026 mindestens 40 Prozent von Mitgliedern des unterrepräsentierten Geschlechts besetzt werden sollten. Wenn Mitgliedstaaten sich dafür entscheiden, die neuen Vorschriften sowohl auf geschäftsführende als auch auf nicht geschäftsführende Direktorien anzuwenden, würde das Ziel 33 Prozent aller Direktorienpositionen bis 2026 betragen.
Im Mittelpunkt der Richtlinie steht die Forderung, dass börsennotierte Gesellschaften, die die Ziele nicht erreichen, ihr Auswahlverfahren anpassen müssen. Sie müssen faire und transparente Auswahl- und Ernennungsverfahren einführen, die auf einem Vergleich der verschiedenen Kandidaten auf der Grundlage klarer und neutral formulierter Kriterien beruhen. Wenn Unternehmen zwischen gleichermaßen qualifizierten Kandidaten wählen müssen, sollten sie dem Kandidaten des unterrepräsentierten Geschlechts Vorrang einräumen.
Ein Land, das vor Inkrafttreten der Richtlinie dem Erreichen der Ziele nahe gekommen ist oder gleich wirksame Rechtsvorschriften erlassen hat, kann die Anforderungen der Richtlinie in Bezug auf das Ernennungs- oder Auswahlverfahren aussetzen.
Die Unternehmen müssen einmal jährlich Informationen über die Vertretung von Frauen und Männern in ihren Leitungsorganen sowie über die Maßnahmen bereitstellen, die sie ergreifen, um das Ziel von 33 bzw. 40 Prozent zu erreichen. Die Mitgliedstaaten veröffentlichen – ebenfalls jährlich – eine Liste der Unternehmen, die die Ziele der Richtlinie erreicht haben.
Die Mitgliedstaaten haben nach Inkrafttreten der Richtlinie zwei Jahre Zeit, um die erforderlichen nationalen Maßnahmen zu erlassen. Die Richtlinie tritt am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie muss noch vom Europäischen Parlament angenommen werden.
Quelle: Pressemitteilung des EU-Rats vom 17.10.2022
Ulle Schauws, frauenpolitische Sprecherin der Fraktion der Grünen im Bundestag, begrüßte es, dass die EU-Richtlinie „nach 10 Jahren Blockade“ nun kommt. Sie betonte, es gebe künftig „in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union verbindliche Standars, um den Frauenanteil in den Führungsetagen börsennotierter Unternehmen zu erhöhen“. Und weiter: „Der Weg zur paritätischen Machtverteilung in Führungsgremien ist noch weit: In keinem der europäischen Mitgliedsländer sind Frauen und Männer gleichermaßen in Führungspositionen repräsentiert. Das zeigt, dass die Richtlinie nichts von ihrer Gültigkeit verloren hat und der Handlungsbedarf immer noch hoch ist. Als Ampelregierung denken wir Geschlechtergerechtigkeit europäisch. Mit der für die Mehrheit entscheidenden Zustimmung Deutschlands im Rat zur Führungspositionen-Richtlinien bekennen wir uns zu Chancengleichheit als gemeinsamem europäischen Wert.“
Quelle: fpd 816/22
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