Gleichstellung ist ein Grundrecht und seitdem auch ein Verfassungsauftrag. „Doch diesem Auftrag wird der Staat nicht gerecht. Die fortlaufende Benachteiligung von Frauen in allen Lebensbereichen ist ein Verstoß gegen das Grundgesetz,“ sagt Elke Ferner, Mitglied des Vorstands des Deutschen Frauenrats (DF) und ehemalige Parlamentarische Staatssekretärin.
Der DF fordert vom Deutschen Bundestag, dass das Gleichstellungsgebot aus Artikel 3 Absatz 2 GG bei der anstehenden Wahlrechtsreform umgesetzt wird. Er hat daher im vergangenen Jahr unter Leitung von Ferner die Kampagne #MehrFrauenindieParlamente ins Leben gerufen. Diese zielt auf die paritätische Besetzung von Listen- und Direktmandaten im Bundestag und in allen Parlamenten auf Landes-, Kreis- und Gemeindeebene. „Wir werden keine Wahlrechtsreform ohne Parität akzeptieren. Wir fordern die Parlamentarierinnen aller demokratischen Parteien auf, sich dafür zu einem breiten Bündnis zusammenzuschließen – wie damals 1994,“ so Elke Ferner. Der Gleichstellungsauftrag in Artikel 3 Abs. 2 GG wurde 1994 von einem Bündnis aus Parlamentarierinnen von CSU bis Grüne im Bundestag durchgesetzt, nachdem sich Frauenrechtlerinnen aus Ost und West über Jahre und mit umfassenden Forderungen für mehr Geschlechtergerechtigkeit im Grundgesetz engagiert hatten.
25 Jahre später haben jetzt Bundestagsabgeordnete von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der Linken bei einem Strategietreffen auf Einladung des DF die Forderung nach #MehrFrauenindieParlamente noch einmal bekräftigt. „Eine Wahlrechtsreform ohne Parität darf es nicht geben. Dafür setze ich mich im Rahmen des überfraktionellen Bündnisses ‚Mehr Frauen in die Parlamente‘ ein,“ sagte die SPD-Abgeordnete Josephine Ortleb, Mitglied im Bundestagsausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. „Wir stehen zur interfraktionellen Frauen-Gruppe für mehr Frauen in die Parlamente und werden uns weiter gemeinsam für Parität stark machen,“ so die CDU-Abgeordnete Yvonne Magwas, Vorsitzende der Gruppe der Frauen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.
„Wenn wir Anfang der Neunzigerjahre eine paritätisch besetzte Gemeinsame Verfassungskommission und 1994 einen ebenso besetzten Bundestag gehabt hätten, wäre für Gleichstellung sehr viel mehr im Grundgesetz herausgekommen,“ sagt DF-Vorstandsmitglied Elke Ferner.
Quelle: Pressemitteilung des DF vom 24.10.2019
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