Mehr Fortschritt wagen heißt auch: Mehr Antidiskriminierung wagen!

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100 Organisationen fordern eine schnelle und tiefgreifende Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes.

Als eine von 100 Organisationen im zivilgesellschaftlichen Bündnis „AGG Reform-Jetzt!“ hat der Deutsche Juristinnenbund e. V. (djb) am 25. Januar 2023 eine umfassende Ergänzungsliste zum Gesetz und eine Stellungnahme mit elf zentralen Forderungen vorgestellt und beides an die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung übergeben. „Um geschlechterbedingte Diskriminierung zu beenden, braucht es die AGG-Reform dringend“, sagt djb-Präsidentin Prof. Dr. Maria Wersig.

Die Ampel-Koalition hat im Koalitionsvertrag eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) angekündigt. Bisher liegt aber nicht einmal ein Eckpunktepapier seitens des federführenden Bundesministeriums der Justiz vor. Eine Reform ist aber längst überfällig. In 16 Jahren Praxiserfahrung sind die Schwächen des AGG weitgehend bekannt: Das Gesetz schützt nicht alle Betroffene von Diskriminierung. Die Erweiterung der Diskriminierungskategorien beispielsweise auf Sozialer Status, Familiäre Fürsorgepflichten, Körpergewicht und Sprache ist dringend notwendig.

Das AGG ist außerdem nicht anwendbar auf alle Lebensbereiche. Es muss auf staatliches Handeln ausgeweitet werden, um vor allem bei institutioneller Diskriminierung wie beispielsweise „racial profiling“ angemessenen Rechtsschutz zu gewährleisten. Auch ist das rechtliche Vorgehen gegen Diskriminierung in vielen Fällen zu schwierig. Seit Jahren fordern Expert*innen die Einführung eines Verbandsklagerechts und weiterer Maßnahmen, um die Rechtsdurchsetzung zu unterstützen. Der djb plädiert unter anderem dafür, die Formulierung des § 22 zur Beweislastumkehr zu überarbeiten, damit Betroffene in Rechtsstreitigkeiten wissen, was sie tun müssen.

Um dem Ziel eines fortschrittlichen Antidiskriminierungsrechts näher zu kommen und die Reformbestrebungen der Bundesregierung kritisch zu begleiten, hat der Antidiskriminierungsverband Deutschland (advd) eine umfassende Ergänzungsliste zum AGG sowie eine von den 100 Organisationen unterzeichnete Stellungnahme koordiniert. Hieraus hat sich das Bündnis „AGG Reform-Jetzt!“ gegründet, das die langjährige Expertise im Diskriminierungsschutz von einem breiten thematischen sowie communitybasierten Spektrum an zivilgesellschaftlichen Organisationen bündelt.

„Das AGG muss endlich seine Samtpfötchen verlieren – das Antidiskriminierungsgesetz braucht Biss!“, so Prof. Dr. Heide Pfarr, Vorsitzende der Kommission Arbeits-, Gleichstellungs- und Wirtschaftsrecht im djb zur Arbeit des Bündnisses.

Quelle: Pressemitteilung des djb vom 25.1.2023

Stellungnahme der Antidiskriminierungs-Beauftragten

Auch die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, drängt die Bundesregierung darauf, bei der Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) endlich aktiv zu werden. „Die Regierungsparteien haben in ihrem Koalitionsvertrag eine Reform versprochen – aber bis heute liegt noch nicht einmal ein Eckpunktpapier dazu vor. Dabei wissen wir seit langem, worin die Probleme des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes liegen, das seit seiner Einführung vor 16 Jahren nicht inhaltlich reformiert wurde.“

Zur Stellungnahme der 100 Organisationen sagte Ataman: „Diese Stellungnahme ist ganz wichtig, weil sie mitten aus der Zivilgesellschaft kommt – und weil sie sie von denjenigen kommt, die selbst Diskriminierung in Deutschland erleben oder sich für diese Gruppen einsetzen. Das kann nicht unerhört bleiben“. Ataman würdigte die aufgeführten Vorschläge als „wichtige Grundlage“ für die anstehende Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, dessen Lücken dringend geschlossen werden sollten. Auch aus Atamans Sicht sind die Hürden für Betroffene zu hoch und die Ausnahmen zu weitgehend, um gegen Diskriminierungen vorzugehen. „Niemand kann nachvollziehen, warum Menschen, die im Job diskriminiert werden, dagegen etwas unternehmen können – nicht aber, wenn sie ähnliches in Ämtern, Behörden oder bei der Polizei erleben. Der Staat kann sich hier nicht verstecken, sondern muss mit gutem Beispiel vorangehen“, sagte Ataman.  Auch sei es eine „Zumutung“, dass Betroffene von Diskriminierung nur acht Wochen Zeit hätten, um gegen Benachteiligungen vorzugehen. „Wir sollten es Menschen nicht unnötig schwer machen, ihr Recht durchzusetzen, sondern viel, viel leichter“, sagte Ataman.

Die Stellungnahme finden Sie hier: www.antidiskriminierung.org

Quelle: Pressemitteilung der ads vom 25.1.2023

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