Neufassung hessisches Frauen- und Gleichstellungsgesetz

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Die Landesregierung in Hessen ignoriert die Frauenbeauftragten bei der Reform des Gesetzes.

ver.di Hessen kritisiert den Entwurf der hessischen Landesregierung für ein neues hessisches Frauen- und Gleichstellungsgesetz. Die Gewerkschaftssekretärin für Frauen- und Gleichstellungspolitik, Juliane Elpelt, bezeichnete die Vorlage als absolut unzureichend.

„Das HGIG braucht eine grundlegende strukturelle Veränderung. Dazu gibt es einen überaus fundierten und rechtlich geprüften umfassenden Vorschlag von Expertinnen aus der Praxis, nämlich von der Landesarbeitsgemeinschaft der hessischen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten. Sie sind es, die seit Inkrafttreten dieses Gesetzes mit ihm arbeiten müssen. Daher erklärt sich von selbst, dass sie Expertinnen für das HGlG sind. Die Landesregierung hat ihre Vorschläge ignoriert. Wir fordern, dass der vorliegende Entwurf gründlich nachgebessert wird. Dabei müssen die Hinweise der Expertinnen berücksichtigt werden.“

Zum Hintergrund

Das hessische Gleichberechtigungsgesetz (HGIG) läuft Ende 2023 aus. Die Landesarbeitsgemeinschaft hessischer Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten (LAG) hat alle hessischen Frauen –und Gleichstellungsbeauftragten bereits bei der Evaluierung 2020 befragt. Sie hat ausführliche Änderungsbedarfe für alle 26 Paragraphen ausformuliert. Damit liegt eine detaillierte Stellungnahme zur Anwendung des Gesetzes in der Praxis vor. Sie wurde an die Stabsstelle Frauenpolitik im hessischen Ministerium für Soziales und Integration (HSMI) geschickt.

Nach der Stellungnahme hat die LAG die Novellierung weiter inhaltlich und intensiv vorbereitet. Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten arbeiten nach dem HGIG und sie sind quasi die „Hüterinnen des Gesetzes“. Sie haben in den vergangenen Jahren viele Stunden damit verbracht, eine grundlegend neue Struktur für das Gesetz zu entwickeln, die Gleichstellung im öffentlichen Dienst flächendeckend ermöglichen kann. Dabei haben sie ihre eigene Erfahrung mit den Schwächen in der praxisbezogenen Anwendung eingebracht.

Dieser detaillierte Entwurf wurde redaktionell und inhaltlich im Arbeitsrecht geprüft. Die LAG hat ihn frühzeitig bei der hessischen Landesregierung eingereicht. Bevor der Entwurf bei den frauenpolitischen Sprecherinnen vorgestellt werden konnte, hat das Kabinett selbst einen Entwurf zum HGIG eingebracht und beschlossen.

Quelle: Pressemitteilung von ver.di Hessen vom 23.2.2023

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