Offener Brief zum Berliner Neutralitätsgesetz

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Die Frauenrechtsorganisation TERRE DES FEMMES e. V. hat einen Offenen Brief an den Regierenden Bürgermeister Michael Müller veröffentlicht: „Kämpfen Sie für das Berliner Neutralitätsgesetz!“

„Sehr geehrter Herr Regierender Bürgermeister,

wir sind entsetzt! Die Ereignisse der letzten Tage lassen uns an den demokratischen Prinzipien und Werten zweifeln, für die wir uns tagtäglich einsetzen. Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Klage einer Lehrerin mit Kopftuch ist ein Rückschlag für viele: für uns als Frauenrechtsorganisation, für alle säkularen Organisationen und EinzelkämpferInnen, für MigrantInnen und Geflüchtete, die ihren Kindern in Deutschland ein Leben ohne religiöse Indoktrination ermöglichen wollen, sowie für alle HumanistInnen, AtheistInnen und viele mehr. Religiöse und weltanschauliche Symbole im staatlichen Dienst zuzulassen und zu verankern, bedeutet im Umkehrschluss die gleichwertige Behandlung von religiösen und staatlichen Gesetzen. Wir möchten daran erinnern: Deutschland ist zur Neutralität verpflichtet!

Das Neutralitätsgesetz ist geltendes Recht und muss geschützt werden. Auch wenn Justizsenator Behrendt sich nicht verfassungskonform verhält und agiert, als sei das Gesetz bereits gekippt worden, dürfen wir zu keiner Zeit mit falscher Toleranz den Untergang der staatlichen Neutralität akzeptieren. Dass zukünftig Staatsanwältinnen ein islamisches Kopftuch tragen könnten, widerspricht geltendem Recht. Von Staatsangestellten (auch von AnwärterInnen) dürfen wir vielmehr erwarten, alle religiösen und weltanschaulichen Symbole für den Beruf abzunehmen, um die Neutralität unserer demokratischen Verfassung glaubhaft zu repräsentieren.

Wir fordern Sie auf, sich persönlich für die Beibehaltung des Neutralitätsgesetzes stark zu machen. Als Regierender Bürgermeister haben Sie Vorbildfunktion und Strahlkraft für die Neutralität der Hauptstadt und somit stellvertretend für ganz Deutschland. Zusätzlich fordern wir Konsequenzen für das Fehlverhalten des Justizsenators Herrn Behrendt.

Schule muss ein neutraler Bildungsort bleiben. Wir können unsere Kinder nicht davor schützen, in der Schule mit Werten und Traditionen konfrontiert zu werden, die nicht der eigenen pädagogischen Erziehung entsprechen. Wir können aber bislang mitentscheiden, wie und ob unsere Kinder religiös unterrichtet werden. Wenn wir den Vergleich zu Nonnen ziehen – die sich bewusst für ein religiöses und konservatives christliches Leben entschieden haben – entscheidet die Mehrheit der liberalen Eltern, ihre Kinder auf eine staatliche Schule zu schicken, damit sie in einem neutralen Umfeld ausgebildet werden. Warum wird die Entscheidungshoheit von Eltern negiert, wenn es sich um Frauen mit Kopftuch handelt? Lehrerinnen mit islamischem Kopftuch (Verhüllung sexueller Reize) können nicht authentisch und glaubwürdig in der Schule unsere Grundwerte wie Demokratie (z. B. Gleichberechtigung von Frau und Mann), Freiheit (z. B. religiös zu sein oder nicht) und Selbstbestimmung (z. B. über den eigenen Körper und die eigene Sexualität selbst zu bestimmen) lehren.

Wir sind in großer Sorge, dass die Errungenschaften von Emanzipation und Gleichberechtigung mit der Aufweichung des Neutralitätsgebots ausgehebelt werden und uns gesellschaftlich spalten wird. Die Aufgabe und Aushöhlung religiöser Neutralität im öffentlichen Dienst wird nachhaltige Folgewirkungen mit sich bringen. Wir wollen uns gemeinsam mit Ihnen für ein säkulares und demokratisches Schul- und Rechtssystem einsetzen und das weitere Anwachsen von Parallelgesellschaften verhindern. Integration funktioniert, wenn wir alle uns für das einsetzen, was uns verbindet. Integration funktioniert, wenn wir alle die Errungenschaften der Emanzipation und Aufklärung akzeptieren und leben. Pluralismus bedeutet nicht, diese Errungenschaften über Bord zu werfen oder aufzuweichen.

Kämpfen Sie bitte mit uns für den Erhalt des Neutralitätsgesetzes!


Mit freundlichen Grüßen

Christa Stolle
Bundesgeschäftsführerin TERRE DES FEMMES e.V.
(Initiatorin des Offenen Briefes)“

Weitere Informationen finden Sie unter www.frauenrechte.de

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