„Im Bundesvergleich war das Hessische Gleichberechtigungsgesetz (HGlG) schon vor der umfassenden Novellierung im Jahr 2016 eines der fortschrittlichsten Gesetze zur Förderung von Frauen im öffentlichen Dienst. Einige Regelungen, die das Gesetz bereits seit 1993 enthält, sucht man in anderen Gleichstellungs- und Frauenförderungsgesetzes auch heute noch vergebens. Hierzu zählen beispielsweise klare und effiziente Vorgaben für die Freistellung der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten in Abhängigkeit zur Dienststellengröße oder weitgehend verbindliche Soll-Regelungen für die geschlechterparitätische Besetzung von Gremien. Auch mit dem Klagerecht für die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten, detaillierten Vorgaben zum Inhalt von Frauen- und Gleichstellungsplänen und der Sanktionierung der Nichterreichung von Zielvorgaben aus dem Gleichstellungsplan ist das HGlG ein Vorbild.“
Quelle: Stellungnahme des djb
Dennoch bietet die geplante Novellierung des HGlG die Chance für eine weitere Optimierung des Gesetzes.
Die komplette Stellungnahme des djb lesen Sie hier.
|
Folgen Sie uns auf X (ehemals Twitter)! |
Gerne können Sie auch unser Kontaktformular benutzen und wir melden uns bei Ihnen.
Kontaktformular