In den Verhandlungen um FüPoG II ist weiterhin keine Einigung der Koalitionspartner absehbar. Der Deutsche Frauenrat fordert, den Weg für mehr Frauen in Führung endlich freizumachen. Dazu erklärt Mona Küppers, Vorsitzende des Deutschen Frauenrats: „Der Entwurf zur Novellierung des Führungspositionengesetzes liegt seit langem auf dem Tisch. Wir brauchen jetzt eine Einigung zwischen den Koalitionspartner*innen, damit das Führungspositionengesetz noch in dieser Legislatur umgesetzt werden kann – und zwar in der von Bundesfrauenministerin Franziska Giffey und Bundesjustizministerin Christine Lambrecht vorgelegten Fassung.“
Der aktuelle Gesetzentwurf sieht u. a. die Ausweitung der festen Quote für Aufsichtsräte und eine verbindliche Geschlechterquote für Vorstände von börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen vor. In Vorständen von Konzernen mit mehr als 2.000 Beschäftigten und mehr als drei Vorstandsmitgliedern muss künftig eine Frau vertreten sein. Dass eine gesetzliche Regelung zur Verbesserung des Frauenanteils in Führungspositionen längst überfällig ist, zeigen die jüngsten Zahlen der Allbright Stiftung: Während im Ausland die Vorstände immer weiblicher werden, setzen DAX-Konzerne in der Krise auf Männer und verkleinern die Vorstände. Der Frauenanteil ist in Deutschland auf den Stand von 2017 gesunken.
Quelle: Pressemitteilung des FR vom 15.10.2020
Um endlich sichtbar mehr Frauen in Führungspositionen zu bringen, hat die frühere Siemens-Personalchefin Janina Kugel gemeinsam mit anderen Frauen die Kampagne für eine Frauenquote #ichwill gestartet. Seit 2001 würden Debatten um verbindliche Quoten geführt, verändert habe sich seither zu wenig, sagt sie in einem Interview des Deutschlandfunks.
Mit Maria Furtwängler, Janina Kugel, Katja Kraus, Nora Bossong und Jutta Allmendinger fordern prominente Frauen aus Wissenschaft, Wirtschaft, Kultur und Sport die Einführung einer gesetzlichen Frauenquote für Spitzenpositionen. Um die „immensen Geschlechterungerechtigkeiten“ abzubauen und gesellschaftliche Strukturen zu verändern, seien gesetzliche Vorgaben notwendig.
Quelle: fpd 769/20
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