3 Jahre ist es her, dass die Istanbul-Konvention von Deutschland ratifiziert wurde. Sie ist das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Mit klaren Worten definiert die Istanbul-Konvention Gewalt gegen Frauen als Diskriminierung und Menschenrechtsverletzung und verdeutlicht, dass der häuslichen Gewalt systematisch begegnet werden muss. Die Staaten, die das Übereinkommen unterzeichnet haben, verpflichten sich zu einem offensiven Vorgehen gegen jegliche Form der Gewalt gegen Frauen.
2 Wochen ist es her, dass die Zahlen des Bundeskriminalamtes erneut belegen, dass jede dritte Frau in Deutschland mindestens einmal in ihrem Leben von physischer und/oder sexualisierter Gewalt betroffen ist und etwa jede vierte Frau mindestens einmal Opfer körperlicher oder sexueller Gewalt durch ihren aktuellen oder früheren Partner wird. Die Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten in Niedersachsen fragt: Wo ist das Gesamtkonzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention? Ein tragfähiges Konzept zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen ist auch drei Jahre nach Unterzeichnung der Istanbul-Konvention nicht in Sicht – weder auf Bundesebene noch im Land Niedersachsen!
Anlässlich des „Internationalen Tag für die Beseitigung der Gewalt gegen Frauen“ am 25.11.2020, ruft die Landesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauen- und Gleichstellungsbüros (lag) Bund und Land dazu auf, ein tragfähiges Gesamtkonzept sowie ausreichende finanzielle und personelle Ressourcen in den Verwaltungen unseres Landes zu schaffen und den Ausbau von Täterberatungsstellen und Frauenhäusern zu fördern. Denn sie sind die Säulen der Gewaltprävention und unerlässlich für den Schutz vor Gewalt an Frauen und Mädchen.
Quelle: Pressemitteilung der LAG Niedersachsen vom 24.11.2020
Anlässlich des Aktionstags hat dbb frauen-Chefin Milanie Kreutz eine Null-Toleranz-Haltung der Bundesregierung gefordert. Zudem sieht sie die öffentlichen Arbeitgebenden in der Pflicht, bei der Gewaltprävention mit gutem Beispiel voranzugehen.
„Vor sexualisierter und häuslicher Gewalt zu schützen, heißt vor allem, die Ursachen von Gewalt zu bekämpfen. Im beruflichen Umfeld darf keine Toleranz gegenüber sexistischem und frauenfeindlichem Gebaren gezeigt werden. Der Arbeitsplatz muss gerade für Frauen zum sicheren Hafen werden. Denn sie sind in besonderem Maße von Gewalt betroffen. Die Bundesregierung muss sich klar und offen zu diesem politischen Auftrag bekennen“, stellte Milanie Kreutz, Vorsitzende der dbb frauen, am 25. November 2020 heraus.
Auch der öffentliche Dienst stehe hier in der Pflicht, mit nachhaltigen Konzepten im Bereich der Gewaltprävention mit gutem Beispiel voranzugehen. In regelmäßigen Schulungen von Führungskräften und der konsequenten Umsetzung disziplinarischer Maßnahmen im Falle von sexistischem Verhalten, sexueller Belästigung und gewalttätiger Übergriffe sieht Kreutz dringende Handlungsfelder. „An wen sich betroffene Frauen im Ernstfall wenden können, muss in den Dienststellen klar kommuniziert werden. Da reicht es nicht aus, Informationen zu Hilfsangeboten wie die Nummer des Hilfetelefons oder den Kontakt zu Notunterkünften am schwarzen Brett auszuhängen“, so Kreutz.
Deutlich stärker müsse dabei auch auf den Schutz der Beschäftigten im Homeoffice geachtet werden. Gerade in Zeiten der Corona-Pandemie hatten Fachleute vor einer Zunahme häuslicher Gewalttaten gewarnt, da aufgrund der sozialen Distanz weniger Fälle erkannt und gemeldet würden. „Wir dürfen die Bedeutung des kollegialen Arbeitsumfelds nicht unterschätzen. Gerade in Krisenzeiten wie diesen müssen wir Hilfe zur Selbsthilfe leisten und Betroffene zur Inanspruchnahme existierender Hilfsangebote aktiv ermutigen. Ein Betriebsklima, das auf Vertrauen basiert, ist elementar. Nur, wer sich in seiner Not auch sicher und ernstgenommen fühlt, wird sich Hilfe suchen“, machte Kreutz deutlich.
Nach aktuellen Auswertungen des Bundeskriminalamts ist die Partnerschaftsgewalt in 2019 leicht angestiegen. Danach wird statistisch gesehen in Deutschland alle 45 Minuten eine Frau Opfer von vollendeter und versuchter gefährlicher Körperverletzung. An jedem dritten Tag wird eine Frau von ihrem Partner oder einem Ex-Partner getötet. Der Internationale Tag gegen Gewalt an Frauen, der jährlich am 25. November von Frauenorganisationen ausgerufen wird, soll auf diesen Missstand aufmerksam machen. Er geht auf eine Resolution der UN-Generalversammlung aus dem Jahr 1999 zurück. Bereits damals zeigte sich die Generalversammlung „beunruhigt darüber, dass Frauen nicht in den vollen Genuss ihrer Menschenrechte und Grundfreiheiten kommen, und besorgt darüber, dass es nach wie vor nicht gelungen ist, diese Rechte und Freiheiten im Falle von Gewalt gegen Frauen zu schützen und zu fördern“.
Quelle: dbb-Frauen Nesletter Nr. 34/2020 vom 25.11.2020
Auch die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) unterstützt Maßnahmen zur Gewaltprävention und mahnt die Bundesregierung, die Konvention der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) gegen Gewalt und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz zu ratifizieren. „Jede Gewalttat ist eine zu viel“, sagte Marlis Tepe. „Gemeinsam müssen wir für dieses Thema konsequent sensibilisieren und ein Klima schaffen, das Gewalttaten brandmarkt und Mädchen von klein auf lehrt, wie sie sich gegen Gewalt wehren können.“ Tepe appellierte zudem an die Gleichstellungsministerinnen und -minister der Staaten der Europäischen Union (EU), damit sich die Mitgliedsländer für die Ratifizierung der ILO-Konvention 190 einsetzten. Gewalt und sexuelle Übergriffe am Arbeitsplatz wirksam zu bekämpfen, werde zurzeit durch die hartnäckige Blockade einiger osteuropäischer EU-Staaten aufgehalten. Deshalb komme man auf nationaler Ebene trotz guter Vorbereitung momentan keinen Schritt voran.
„Die Corona-Pandemie hat zu einem gesellschaftlichen Ausnahmezustand geführt: Viele Menschen sind in prekäre Arbeitssituationen gerutscht, die Kontaktbeschränkungen treiben in die Isolation und die eigenen vier Wände. Die häusliche Gewalt ist gestiegen“, betonte Tepe. „Die alltägliche Gewalt wird unsichtbarer, Frauen und Mädchen verlieren Schutzräume.“
Auch Kinder würden direkt Opfer häuslicher Gewalt oder erlebten diese mit. „Schule und Kita spielen als Schutzräume eine wichtige Rolle. Die Präventionsarbeit in den Einrichtungen habe zentrale Bedeutung“, sagte Tepe. „Hier können sich Kinder und Jugendliche artikulieren. Nur wenn die Sprachlosigkeit durchbrochen wird, können Gewaltverhältnisse zerschlagen und Handlungsräume eröffnet werden.“ Deshalb unterstütze die GEW Bildungsangebote zur Gewaltprävention und setze sich für mehr Fort- und Weiterbildungsangebote für Erzieherinnen, Erzieher und Lehrkräfte ein, damit diese einen souveränen Umgang mit dem Thema in der Schule entwickeln und etwa Mädchen besser schützen können.
Quelle: Pressemitteilung der GEW vom 24.11.2020
„Die Bundesregierung muss endlich ihr Tempo für einen umfassenden Gewaltschutz beschleunigen“, erklärt Cornelia Möhring, stellvertretende Vorsitzende und frauenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. „267 getötete Frauen im Jahr 2019, und für 2020 sind es bereits 163 bekannte Fälle. Alle 26 Stunden gibt es in Deutschland den Versuch, eine Frau zu töten. Ob es sich dabei um Femizide handelt – also die Tötung einer Frau aufgrund eines hierarchischen Geschlechterverhältnisses und eines tiefgehenden Frauenhasses – ist nicht zu einhundert Prozent sicher, denn die Bundesregierung verweigert sich einer klaren Definition. Durch dieses ignorante Motto 'Was ich nicht sehe, gibt es nicht' fehlen hierzulande umfassende Daten, es fehlt an Forschung, und dadurch sind zielgenaue Präventions- und Schutzmaßnahmen unmöglich.
Generell ist das Hilfesystem gegen Gewalt völlig überlastet und unterfinanziert. Die Istanbul-Konvention wird eher schleichend als konsequent umgesetzt. Die durchaus guten und sinnvollen Maßnahmen, wie das bundesweite Hilfetelefon und Haushaltmittel für bauliche Maßnahmen und technische Ausstattung der Frauenhäuser, reichen bei weitem nicht aus.“
Quelle: Pressemitteilung von Cornelia Möhring vom 24.11.2020
„Im Jahr 2019 wurden in Baden-Württemberg mehr als 13.000 Menschen Opfer Häuslicher Gewalt, davon waren rund 80 Prozent Frauen. Jede Gewalttat ist eine Gewalttat zu viel! Der Tag gegen Gewalt an Frauen ist ein wichtiges Zeichen an die Gesellschaft, um diesen Missstand deutlich erkennbar zu machen. Mir persönlich ist es ein großes Anliegen, dass immer mehr Betroffene Hilfe annehmen und die Spirale des Leidens aufbrechen“, sagte der Stv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl mit Blick auf den 25. November.
Die Polizei Baden-Württemberg nehme dieses Kriminalitätsfeld sehr ernst und habe bereits im vergangenen Jahr ein neues Gefährdungsmanagement erprobt, das im kommenden Jahr landesweit umgesetzt werden wird. Anlässlich der Corona-Pandemie wurde eine Sonderauswertung der Fälle häuslicher Gewalt vorgenommen, um negative Entwicklungen während der Kontaktbeschränkungen frühzeitig erkennen und entsprechend reagieren zu können. Fazit: Bislang konnten bei den polizeilich bekannt gewordenen Fällen Häuslicher Gewalt keine Hinweise auf einen coronabedingten Anstieg festgestellt werden.
„In Baden-Württemberg wird kein Opfer allein gelassen! Diese wichtige Aussage möchte ich nochmals in den Vordergrund stellen. Die Polizeibeamtinnen und -beamten tun täglich ihr Möglichstes, um Menschen vor Gewalt zu schützen, Wege aus der Gewalt aufzuzeigen und Betroffene auf diesem Weg zu begleiten“, sagte Innenminister Thomas Strobl abschließend.
Quelle: Pressemitteilung des Innenministeriums Baden-Württemberg vom 24.11.2020
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