AGG-Beauftragte, oder nicht?

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Verhältnis AGG zu den LGGs und BGleiG. Ist die Gb auch eine AGG-Beauftragte?

Liebe Leserin, lieber Leser, alle die meinen Blog verfolgen/mitlesen!

Bei dem Antritt in das Amt, die Funktion der Gleichstellungsbeauftragten, wird der neuen Frau (auch/konkret/einem neuen Mann) gesagt, sie sei auch für das AGG, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, zuständig. Zuerst nimmt die Neue (auch der Neue) diese Aussage so hin. Bei dem sich dann anschließenden Einstieg in die Arbeit

und damit verbunden ein Blick ins jeweilige Gesetz

und der dann sich möglicherweise anschließenden Fortbildung kommen Zweifel auf an dieser Auskunft.

Ich werde regelmäßig befragt zu diesem, ich nenne es mal, Zuständigkeitsthema. Da wird gefragt nach „der AGG-Ansprechperson, der Beschwerdestelle, nach … Aber das Haus habe doch … ,“ höre ich dann. Es kämen auch Beschäftigte zu ihnen mit Fragen zu Behinderung, Alter etc. Weggeschickt wird in der Regel niemand.

Ja, in beiden Gesetzen geht es um Benachteiligungen und Diskriminierungen.

Ein Blick ins BGleiG oder die LGGs gibt Klarheit: Dort lesen wir nämlich, dass die Gleichstellungsbeauftragte zuständig ist für die Umsetzung ihres Gesetzes sprich BGleiG/LGGs und für das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (kurz: AGG) bezüglich Geschlecht und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz. Folglich ist die Gleichstellungsbeauftragte, die Frauenbeauftragte, die Frauenvertreterin, die Chancengleichheitsbeauftragte nicht grundsätzlich zuständig für alle Benachteiligungen gemäß § 1 AGG. Ihr Thema ist das Thema „Geschlecht“.

Reingucken muss sie allerdings ab und zu in das AGG. Dort finden sich die Definitionen:

  • was eine Benachteiligung ist, sowohl unmittelbar wie mittelbar (§3 Abs 1 und 2).

  • Und in Absatz 4 findet sie die Definition zum Thema sexuelle Belästigung.

  • Damit nicht genug, auch ein Blick in die Paragrafen §§ 5 und 11 müssen sein: Positive Forderung und Stellenbesetzung.

Aber zuständig im Rahmen von einer Ansprechperson, die in diesem Themenfeld berät oder präventiv arbeitet oder Beschwerden bearbeitet - das ist sie (er) definitiv nicht. Zumindest nicht durch Wahl, Bestellung, Ernennung oder Interessenbekundung für das Amt der Gb etc.

Ob es sinnvoll ist oder sein kann, beide Funktionen zu besetzen, dazu machen wir uns das nächste Mal (aber erst nach Ostern) einige Gedanken.

Aus aller Welt

Habt ihr/haben Sie schon mal etwas gehört von Ilse Losa, Rachel Varnhagen oder Ida Pfeiffer? - Alles Schriftstellerinnen! Ich mache mir zurzeit eine Zusammenstellung zu Frauen verschiedenster Professionen, von denen ich gerade etwas lese, höre und bisher nichts gelesen oder gehört hatte. Sie bisher schlichtweg nicht kannte.

Ich werde sicher einige in diesem Jahr noch vorstellen.

Frage: Sehen wir uns auf der - und mit - WoMenPower 2023 in Hannover?

 

Mit feministischen Grüßen

Ute Wellner

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