Liebe Leserin, lieber Leser, alle die meinen Blog verfolgen/mitlesen!
Den Fasching, Karneval hinter euch gelassen! Habe mit begeisterten Personen jeglichen Geschlechts gesprochen und gehört wie toll es ist/war, diese Tage wieder live zu erleben. Andere haben sich in ihren Mails bei mir verabschiedet, in drei Bundesländer, in denen dieses Ereignis weniger - zumindest weniger groß - gefeiert wird. Geborene Kölnerinnen waren dabei. Vor Jahren habe auch ich erfahren, dass das Steinhuder Meer (liegt in Niedersachsen) ein Ort für Faschings-/Karnevals-Flüchtende ist. Ich wollte dort am Steinhuder Meer mal nicht zu einem Gleichstellungthema arbeiten, sondern privat eine Mini-Auszeit machen. Es ist gelungen, aber es war nicht einfach, eine Unterkunft zu finden.
Die Vorkommnisse in Köln vor einiger Zeit mit teilweise massiv übergriffigem Verhalten gegenüber Frauen hat das Projekt Edelgard geschaffen. Edelgard gibt Schutzräume vor Ort mit Ansprechpersonen, an die sich frau wenden kann, wenn ihr störungsfreies Feiern gestört wird. Eine Evaluation habe ich noch nicht gelesen. Hoffe, Edelgard hatte eher wenig zu tun, sowohl Schutz bietend wie beratend, eingreifend. Ich finde es eine nachahmenswerte Initiative, die auch für andere Städte und Ereignisse (leider) sinnvoll erscheint.
Wie empfindsam manche Männer, hier zwei bekannte Politiker, reagieren auf die Beschreibung ihrer verbalen Artikulation und Verhaltensweisen aus dem Mund einer weiblichen Politikerin, ist interessant. Unterstützung kam umgehend von anderen männlichen Weggefährten, will ich diese mal nennen. Sowas ginge gar nicht. Eingriff in die Persönlichkeitsrechte. Starker Tobak. Es ging um Frau Starck-Watzinger und eine Büttenrede, gehalten von ihr. Sie habe unter dem Bauchnabel formuliert, konnte ich u.a. lesen. Mein Kommunikationsquadrat hatte eine etwas andere Nachricht gehört. Eben Kommunikation, eben schwierig. Interessiert verfolgt habe ich die Kameraeinspielungen während der Rede von Iris Berben bei der Übergabe ihres Ritterinnen-Titels auf die Außenministerin Baerbock. Es ging um die Verleihung des Ordens wider den tierischen Ernst in Aachen. Ein Weggefährte lachte und der Angesprochene verzog beleidigt die Mine - nach souveränem Umgang sah es eher weniger aus.
Drei bekannte Frauen, eine Schauspielerin und zwei Politikerinnen, haben sich geäußert in einem Raum, wo es der Üblichkeit entspricht, über sonst übliche Grenzen z.B. im Arbeitsleben hinaus zu formulieren.
Und jetzt bereiten wir den 8.3. vor und beschäftigen uns bereits seit geraumer Zeit schon wieder mit dem Equal Pay Day. Und da passt das vor kurzem erstrittene Urteil einer Frau vor dem BAG. Sie hatte den Arbeitgeber verklagt, nachdem sie eine ungleiche Bezahlung zu einem Kollegen festgestellt hatte. Auch das Gericht bestätigte die Ungleichbezahlung der Frau zum Mann und sah die Argumentation des Arbeitgebers „Der Mann habe besser verhandelt“ nicht als einen Rechtfertigungsgrund für eine ungleiche Behandlung an. Also nachrechnen, nachfragen, prüfen lassen und nicht vor dem Klageweg zurückschrecken, auch wenn dieser weder kurz noch ohne Geld zu machen ist.
Und am Freitag den 24.2. dann ein weiteres Urteil, mit dem ich meine Rechtsauffassung hoffte bestätigt zu finden. Diesmal eine Entscheidung des LAG Niedersachsen, und es ging um die Besetzung der Stelle einer Universitäts-Gleichstellungsbeauftragten. Frage war (mal wieder): dürfen nur Frauen auf diese Stelle oder kann auch eine nicht-binäre Person dieses Amt übernehmen? In 1. Instanz hatte das Gericht dem Antrag der Universität entsprochen, die Stelle nur für Frauen auszuschreiben auf Basis des zugrunde liegenden Gesetzes. Zum Thema Mann und Bewerbung auf Stelle Frauenbeauftragte/Gleichstellungsbeauftragte haben wir ja einige Urteile und wissen, dass es zumindest in Niedersachsen nicht möglich ist. Ist auch diesmal bestätigt worden, nur Frauen können sich auf das Amt der Gleichstellungsbeauftragten bewerben. Eine andere Möglichkeit ergibt sich aus dem zugrunde liegenden Gesetz nicht und ergänzend findet sich dort die Beratung zum Thema sexuelle Belästigung, so der Urteilsspruch. Ende, die Revision ist nicht zugelassen.
Werbeblock: Der Film „Die Unbeugsamen“ wird am 8. März zur besten Sendezeit um 20.15h im Fernsehen gezeigt. Termin notieren und ansehen!
Mit feministischen Grüßen
Ute Wellner
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