Liebe Leserin, lieber Leser, alle die meinen Blog verfolgen/mitlesen!
So langsam kehrte eine gewisse Hoffnung und Vorfreude ein auf die beginnende wärmere Jahreszeit und mit ihr das langsame Verabschieden von dem uns beschäftigenden, einschränkenden Virus. Diese wird nun überschattet von der täglich uns erreichenden Nachrichtenlage und den verstörenden Bildern des Krieges in der Ukraine.
Ich möchte mich mal wieder mit einem Dauerthema in meiner Arbeit mit den Gleichstellungsteams beschäftigen. Ein Dauerthema, gleich ob nach dem Bundesgesetz, einem der Landesgesetze, Ausführungsvereinbarung, Vereinbarung zur Gleichstellung (ob als Betriebsvereinbarung oder anders), ist das Thema der Beteiligung und der Mitwirkung der Kolleginnen in den sogenannten Angelegenheiten mit Gleichstellungsbezug. Es ist auch die wiederkehrende Anfrage der Personen in Führungspositionen, die von mir wissen möchten, ob sie nun oder vielleicht doch nicht mitwirken lassen müssen.
Da höre ich dann manchmal ein „Aber, wenn doch…“.
Oder es wird nicht ganz wenig Zeit und Energie auf die Erstellung von Tabellen verwendet.
In denen finden sich dann die einzelnen Angelegenheiten und die Form der Mitwirkung der Gleichstellungsbeauftragten; und eine Spalte mit einem „x“ oder „abgehakt". Diese Tabellen bekomme ich dann über die Leitung oder das Gleichstellungsteam zugeleitet mit der Bitte um Draufsicht, ob vollständig, korrekt, etc. Ich bin keine Freundin dieser Werke, das gebe ich offen zu. Obwohl sie haben den Charme, das man sich vorher mit dem Thema beschäftigt hat. Und das finde ich gut!
Bevor ich mich mit Ihnen/euch diesem Thema (mal wieder) zuwende, habe ich aber eine Bitte an alle Lesenden: Nehmen Sie/ihr euch etwas Zeit und schaut in die jeweiligen eigenen Regelungen mal wieder bewusst rein. Was steht in den Paragrafen genau? Wie ist es formuliert? Bitte bis zum nächsten Mal alle für sich gucken und auslegen, vielleicht auch nachlesen. Was bedeutet denn nun genau:
Da habe ich noch einiges nicht aufgezählt, aber es sollte auch nur eine Anregung sein.
Gibt es Wünsche zu diesem Themenbereich, kann mir gern geschrieben werden. Ich versuche es dann mit einzubauen.
Los gehts beim nächsten Blog und dann wird es wahrscheinlich auch wieder ein Blog mit Fortsetzung. Ich erinnere mich noch an Kristin Rose-Möhrings Blog zum Thema: ein Werk in 9 Fortsetzungen!
1. EU-Führungspositionen-Richtlinie am 14. März in Brüssel beschlossen. Das BMFSFJ schreibt in der Pressemitteilung: ein Meilenstein für die Gleichstellung in der Europäischen Union.
Und
2. Schauen Sie sich die von Natalia Wörner gedrehte Dokumentation zur Gleichberechtigung an: „A Women’s Story“ auf RTL.
Mit feministischen Grüßen
Ute Wellner
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