Liebe Leserin, lieber Leser, alle die meinen Blog verfolgen/mitlesen!
Im ersten Bundesland haben die Schulferien begonnen. Die Urlaubszeit beginnt überall. In Kürze geht auch mein Blog in die Sommerpause. Aber vorab gibt es noch gute Nachrichten aus der Welt des Rechts, der Jurisprudenz wie es manchmal so nett heisst, und was zu lesen für die Gleichstellungsaktiven.
Urteil Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 21.6.2022, Az.: 9 U 92/20: Die Deutsche Bahn muss auf ihren Formularen ab dem 1.1.2023 eine geschlechtsneutrale Ansprache ihrer Kundschaft im Internet gewähren. Geklagt hatte eine Person die sich weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zuordnen wollte. Das Gericht entschied, die Bahn habe es zu unterlassen „die klagende Person nicht-binärer Geschlechtszugehörigkeit dadurch zu diskriminieren, dass diese bei der Nutzung von Angeboten des Unternehmens zwingend eine Anrede als Herr oder Frau angeben muss.“ Eine Entschädigung in Höhe von 1000€ wurde zugesprochen für die erlittenen psychischen Belastungen.
Das Urteil ist endgültig, Berufung kann dagegen nicht eingelegt werden. Sollte Wirkung auch in andere Institutionen zeigen!
Bei den Automobilbauern brodelt es bei Audi versus Mutterkonzern Volkswagen. Auch dort wird geklagt. Grund: Ein beim Mutterkonzern beschäftigter Mann fühlt sich durch den bei Audi seit einiger Zeit geltenden Leitfaden zur Geschlechtergerechten Sprache in seine n allgemeinen Persönlichkeitsrechten verletzt. Der Leitfaden hatte bundesweit Beachtung gefunden als über die Audianerinnen und Audianer berichtet wurde. Der klagende VW-Mitarbeiter begründet seine Klage damit, dass die Verwendung des Leitfadens zu neuer Diskrimierung führt und seine Persönlichkeit damit verletzt würde. Aufgrund seiner Tätigkeit muss er regelmässig mit Audi-Beschäftigten kommunizieren. Jeder Verstoss soll mit 100.000€ sanktioniert werden.
Landgericht Ingolstadt am 14.6.22: Kompromiss gescheitert, nun muss ein Urteil gefällt und begründet werden.
Und dann beschäftigen wir uns mit der EU-Vereinbarkeitsrichtlinie und deren Umsetzung in Deutschland. In 2019 beschlossen muss diese bis zum 2.8.22 bei uns umgesetzt werden. Das ist mal wieder nicht so viel geworden, leider. Der Bundestag verabschiedete am 8.6. ein entsprechendes Gesetz mit Regelungen zu Betriebsgrösse und Ansprüchen auf Elternzeit, Zuständigkeit der Antdiskriminierungsstelle des Bundes für Eltern und pflegenden Angehörige – und das wars im Großen.
Frage, wie sieht es mit der 10-tägigen Freistellung für Väter, besser für Elternteile nach der Geburt eines Kindes aus? Da lese ich, dazu brauchen wir ein eigenes Gesetz. Soll bis Ende des Jahres umgesetzt werden. Da bin ich nun gespannt.
Worauf warten wir noch, wenn es um Eltern, um Väter geht? Um die Umsetzung des Koalitionsvertrages und die Verlängerung der Elternzeit um den „berühmten“ 3. Monat.
Ich beschäftige mich mit Vätern eigentlich schon seit Jahrzehnten (hört sich toll an, finde ich), aber in der letzten Zeit mal wieder vermehrt. Stichwort Väter im Betrieb, aktive Väter Da gibt es die VäterWelten, den Podcast zum Thema und daher auch mein Besuch der Konferenz der LFR (Landesfrauenräte) am vergangenen Wochenende. Auch hier dieses Thema mit verschiedensten Schwerpunkten natürlich und (zeitweise) auf der Bühne 3 Väter (VäterWelten, HeForShe, Projekt Equal Care) und die Moderatorin.
Mehr dazu gibt es beim nächsten Mal.
Und damit tschüs für heute und natürlich mit feministischen Grüßen
Ute Wellner
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