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Jahresrückblicke? Start in ein neues Jahr! Was tut sich…

Liebe Leserin, lieber Leser, alle die meinen Blog verfolgen/mitlesen!

Jahresrückblicke hat es viele und verschiedenste gegeben, ich möchte mich dem nicht anschließen. Ich habe einen Wunsch: ich wünsche mir ein hoffentlich schöneres neues Jahr im Vergleich mit dem abgeschlossenen. Ich fand die Zeit, die wir am 31.12. hinter uns gelassen haben mit eher mehr als wenig Geböller und Licht am Himmel anstrengend, zum Teil sehr fordernd. Auch wenn wir alle oder viele von uns auch viel gelernt haben in dieser Zeit – möglicherweise. Digital sicher!

Aber ich wollte doch in die kommenden Monate schauen, statt zurück.

Ja, da sind erste Gleichstellungstreffen geplant und finden ab Februar auch schon statt. Ich werde bei einigen mit Arbeitsaufträgen dabei sein, also möglicherweise mitgestalten.

Und dann hat es Wahlen gegeben und die nächsten Wahlen stehen in den Startlöchern. Heute wurde ich gefragt, kann ich als Stellvertreterin auch in die anderen Dienststellen reisen und mich für die anstehenden Wahlen vorstellen – als Kandidatin.

Viele Themen bringen die Kolleginnen mit, die nach den jeweiligen Landesgleichstellungsgesetzen bestellt oder ernannt sind. Vielerorts wird versucht, die neuen Frauen zu überzeugen, dass sie auch für das AGG (Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz) zuständig seien – so wird es ihnen gegenüber formuliert. Und, Anfangs glaubt frau auch das, was sie hört, was ihr so gesagt wird zu ihrer Aufgabe. Da muss Frau schon auch genau die Gesetze lesen, gleich ob Bund oder in den Ländern, um die Aufgabe der Gb zu verstehen. Ja,  und dann muss sie auch noch argumentieren, dass dafür andere Personen den Hut aufhaben sollten. Ich finde das nicht einfach!

Interessiert habe ich die gerade in den Medien neu vorgestellten Ausführungen von Professorin Jutta Allmendinger gelesen zum Thema Teilzeit und Frau. Vom Grundsatz her ist das für eine Gleichstellungsbeauftragte, die schon einige Zeit in der Funktion ist, nichts Neues. Ich finde die im Wissenschaftszentrum Berlin gemachten Berechnungen interessant. Zum Beispiel: Deutschland hat inzwischen eine der höchsten Erwerbstätigenquote von Frauen in Europa. 75% der Frauen im Alter von 20 bis 64 Jahren sind erwerbstätig. Allerdings arbeitet jede zweite weibliche Beschäftigte in Teilzeit. Bei den Männern liegt der Anteil bei 11%.

Aus dem Arbeitsministerium kommt folgende Zahl: Eine zehnprozentige Erhöhung des Arbeitszeitumfangs der Frauen in Teilzeit würde 400.000 zusätzlichen Vollzeitstellen entsprechen. Ziel für 2030 ist eine Frauenerwerbstätigenquote von 80%. Leider wird hier nicht unterschieden in Vollzeit und Teilzeit.

Gleichstellung arbeitet dran.

Die Freistellung nach der Geburt von Eltern, die nicht entbinden (meist Väter), wird es per Gesetz – leider! – erst 2024 geben. Das finde ich doch sehr enttäuschend, denn ein Teil der sogenannten EU-Vereinbarkeitsrichtlinie ist im Juni 2022 umgesetzt worden. Da fragen wir uns, was ist der Grund, dass es nicht zu einem Gesamtpaket gekommen ist. Ich hätte das gern verstanden. Auf die Ausgestaltung dieser Bestimmung bin ich sehr gespannt und in positiver Erwartung. Die Väter-Gruppierungen sind hier am Ball.

An den Novellierungen einiger Landesgesetze arbeiten wir weiter. Wobei interessant ist, wie viele männliche Gleichstellungsbeauftragte es inzwischen in Thüringen gibt. Ich habe ein Seminar gehalten, da war die Hälfte der Teilnehmenden männlich. Nicht missverstehen, Männer sind keine schlechteren Gleichstellungsbeauftragten, aber m.E. gibt es ein ABER….

Hessen ist in Arbeit und Sachsen auch. Mein Blick geht seit kurzem wieder häufiger in Richtung Schleswig-Holstein. Dort hat es vor einiger Zeit die Neu-Auflage eines in die Jahre gekommenen Kommentars zum GStG S-H gegeben. Ich gehöre zu denjenigen, die darüber sehr erfreut sind. Interessanterweise stelle ich jetzt ab und zu beim Nachschlagen fest, dass dort nun Dinge festgeschrieben stehen, die ich so nicht im Gesetz in den entsprechenden Paragrafen finde oder so lesen kann. Beispiel: Lt. Kommentar beträgt die Frist für einen Widerspruch 10 Arbeitstage zum Beispiel. § 22 GStG S-H enthält keine Aussage zu Fristen.

Rechtsprechung ja, gibt es wie versprochen auch nochmal in Fortsetzung und dann wieder, wie es kommt.

Das war es erstmal. Buchtipps etc. kann ich Euch/Ihnen heute nicht anbieten.

So, ab jetzt wieder regelmäßiger.

Aus aller Welt

Leider verabschiedet sich die neuseeländische Premierministerin Jacinda Ardern im Februar nach 6,5 Jahren aus dem Amt. Vielleicht eine gute Strategie von ihr und ihrer Partei, die Zukunft mit ihnen weiterhin zu gestalten. Schade finde ich es trotzdem und das habe ich auch von anderen gehört.


Mit feministischen Grüßen

Ute Wellner

 
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