Liebe Leserin, lieber Leser, alle die meinen Blog verfolgen / mitlesen!
Haben sie wieder Platz im Büro oder auf dem Rechner? War Zeit um sich mit dem Thema Aufräumen, Sortieren, Entsorgen zu beschäftigen? Vielleicht stolpern sie ja aber auch gerade über Unterlagen bei denen noch keine Entscheidung getroffen ist, wie sie verfahren wollen – das kenne ich sehr gut. Beim Aufräumen entstehen bei mir auch immer neue Ablagen, weil die Information, die ich gerade in der Hand halte, möglicherweise demnächst irgendwo von mir mit eingebunden werden könnte – also vielleicht doch noch mal aufbewahren.
Ich wollte mit Ihnen / Euch aber heute mehr im Einzelnen auf das schauen, was da im Büro rumsteht. Da finden sich im Regal …
Broschüren! Sehr hilfreich, um sich selbst einen Einblick zu verschaffen oder auch Beschäftigten im entsprechenden Themenfeld einen ersten allgemeinen Einblick mit zu geben. Bitte schauen sie nach dem Erscheinungsdatum. Das Aktuellste bleibt im Regal.
Loseblattsammlungen! Mit wenigen Ausnahmen handelt es sich dabei meist um Kommentierungen zu Gesetzen. Wenn in Papier vorhanden, entsorgen sie das Aussortierte ruhig, denn i.d.R. brauchen sie es später nie mehr. Ausnahme: Urteile die aussortiert werden sollen lt. Anweisung. Diese hebe ich ab und an (Thema) auf. Oder, bei der Novellierung von Gleichstellungsgesetzen kann es sinnvoll sein, den geänderten Paragrafen und die dazugehörige Kommentierung (eventuell mit eigenen Anmerkungen und Hervorhebungen) noch eine Weile aufzubewahren. Wie war die alte Regelung genau und wie wurde sie ausgelegt? Mit vergleichenden Darstellungen (Synopse) habe ich schon einige Gleichstellungsbeauftragte unterstützen und Dienststellen überzeugen können.
Fachzeitschriften! Das muss jede selbst entscheiden. Bei wenigen Abos habe ich die vergangenen 10 Jahrgänge im Regal und bei anderen die aktuellen Ausgaben und die des abgelaufenen Jahres. Tipp: Entsorgen, ohne jedes Exemplar nochmal in die Hand zu nehmen – ansonsten siehe oben.
Pause für heute. Um den Schriftverkehr, der umfassend der Gleichstellungsbeauftragten zur Verfügung zu stellen ist, kümmern wir uns das nächste Mal. Ebenso gilt es auch, sich zu überlegen, was mit Protokollen, Mitschriften, Notizen aus Beratungen passieren muss.
Ein Rundblick durch das Büro: es geht voran. Auch wenn es Zeit kostet.
Kennen sie noch ein Fräulein? Vor 50 Jahren wurde die Anrede für ledige Frauen abgeschafft. Am 16.1.1972 gab es einen Runderlass: „Im behördlichen Sprachgebrauch sei für jede weibliche Erwachsene die Anrede „Frau“ zu verwenden.*
Mit feministischen Grüßen,
Ute Wellner
*Der zuständige Minister (BMI) war Hans-Dietrich Genscher
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