Kindergeldrecht.
Beste Antworten. Weil nicht alle Fälle gleich und Ausnahmen die Regel sind.
Wer in einer Familienkasse beschäftigt ist, hat es mit einer Reihe von komplizierten und heiklen Aufgaben zu tun. Nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) sind die Dienststellen für die Festsetzung und Auszahlung des Kindergeldes ihrer Beschäftigten selbst verantwortlich.
Die Familienkassen müssen mit den entsprechenden Fallfragen und Entscheidungen zurechtkommen und zudem die laufenden Kindergeldfälle noch regelmäßig prüfen. Dazu müssen die relevanten Regelungen insbesondere aus Einkommensteuergesetz, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung zur Verfügung stehen, und zwar immer auf dem aktuellen Stand.
Leitung und Sachbearbeitung von Familienkassen jeder Größe brauchen dafür die bestmögliche Unterstützung:
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Der Deutsche Bundestag hat am 26.02.2021 den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Drittes Corona-Steuerhilfegesetz) angenommen, vgl. Bundestags-Drucksache – BT-Drs. – 19/26544, https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/265/1926544.pdf, zuletzt aufgerufen am 27.02.2021). Der Bundesrat hat in seiner 1001. Sitzung am 05.03.2021 über das Gesetz beraten und dem Gesetz zugestimmt (vgl. https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2021/0101-0200/188-21(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1), zuletzt aufgerufen am 06.03.2021). Unter anderem führt dieser Entwurf einen weiteren Kinderbonus in Höhe von 150 Euro ein. Bereits im Jahr 2020 wurde ein Kinderbonus ausgezahlt, der sich auf 300 Euro belief. Vgl. hierzu unseren Newsletter vom 06.07.2020.
Weiterlesen...Mit am 25.02.2021 auf der Internetseite des Bundesfinanzhofs (BFH) veröffentlichten Urteil vom 09.09.2020, III R 15/20 (https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202150021/, aufgerufen am 06.03.2021) hat der BFH entschieden, dass der krankheitsbedingte Abbruch eines Freiwilligendienstes zum Verlust des Kindergeldanspruchs führt. Die Grundsätze zum Fortbestehen eines Kindergeldanspruchs bei einer Unterbrechung der Berufsausbildung wegen Krankheit sind auf die vorzeitige Beendigung eines Freiwilligendienstes wegen Krankheit nicht entsprechend anwendbar.
Weiterlesen...Mit Urteil vom 12.11.2020, III R 49/18, das am 25.02.2021 auf der Internetseite des BFH veröffentlicht wurde (https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202110023/, aufgerufen am 06.03.2021), hat der BFH entschieden, dass ein „Kind unter 25 Jahren, das wegen einer Erkrankung keine Berufsausbildung beginnen kann, (…) nur dann als ausbildungsplatzsuchendes Kind nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG zu berücksichtigen (ist), wenn das Ende der Erkrankung absehbar ist. Ist dieses nicht absehbar, reicht der Wille des Kindes, sich nach dem Ende der Erkrankung um einen Ausbildungsplatz zu bemühen, nicht aus. In solchen Fällen ist zu prüfen, ob eine Berücksichtigung als behindertes Kind nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG möglich ist.“
Weiterlesen...Mit dem Gesetz zur Digitalisierung von Verwaltungsverfahren bei der Gewährung von Familienleistungen vom 3.12.2020 (BGBl. 2020 I Nr. 59 vom 9.12.2020) hat der Gesetzgeber in Art. 4 den § 67 Satz 1 EStG um einen Halbsatz ergänzt und dort die Möglichkeit zur elektronischen Beantragung des Kindergeldes unter bestimmten Voraussetzungen ausdrücklich zugelassen. Nach Art. 10 Abs. 1 dieses Gesetzes trat dies am Tag nach der Verkündung – also ab dem 10.12.2020 – in Kraft. Damit sind die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die Digitalisierung auch im Bereich des Kindergeldrechts Fahrt aufnehmen kann.
Weiterlesen...Später als aus den Vorjahren gewohnt hat das BZSt am 24.9.2020 seine Einzelweisung vom 27.8.2020 zusammen mit der neuen Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem EStG (kurz: DA-KG 2020) auf seiner Internetseite veröffentlicht. Die Veröffentlichung im Bundessteuerblatt dürfte in Kürze nachfolgen. Die neue DA-KG ersetzt seine Vorgängerin aus dem letzten Jahr. Sie ist zunächst für Zeiträume ab 1.1.2020 anzuwenden und spiegelt insofern die für das steuerliche Kindergeld maßgeblichen Vorschriften wider.
Weiterlesen...Am 29.07.2020 hat das Bundeskabinett das Zweite Gesetz zur steuerlichen Entlastung von Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (2. FamEntlastG) beschlossen.
Weiterlesen...Das Bundeskabinett hat ebenfalls am 29.07.2020 den Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen beschlossen. Mit dem Gesetz sollen die Behinderten-Pauschbeträge verdoppelt und die steuerlichen Nachweispflichten verschlankt werden.
Weiterlesen...Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat mit Einzelweisung vom 6.8.2020, St II 2 – S 2474-PB/20/00001 zur im Zweiten Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz) vorgesehenen Zahlung eines Kinderbonus 2020 im Wesentlichen folgende Eckpunkte zur Umsetzung festgelegt, die sich nicht bereits dem Gesetzentwurf entnehmen lassen (vgl. Newsletter zu Ihrem Kommentar Kindergeldrecht im öffentlichen Dienst vom 06.07.2020):
Weiterlesen...Bundestag und Bundesrat haben am 29.06.2020 den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz) angenommen, vgl. Bundesrats-Drucksache – BR-Drs. – 370/20, zuletzt aufgerufen am 30.06.2020. Das Gesetz wurde am 30.06.2020 im Bundesgesetzblatt Teil I, Seite 1512 veröffentlicht. Unter anderem führt dieser Entwurf, der auch die Absenkung der Umsatzsteuersätze („Mehrwertsteuer“), eine Anhebung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende nach § 24b Abs. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) für die Jahre 2020 und 2021 und zahlreiche weitere steuerliche Maßnahmen beinhaltet, einen Kinderbonus in Höhe von 300 Euro ein.
Weiterlesen...Hier erhalten Kindergeldverantwortliche in den Behörden aktuelle Informationen und Produkttipps rund um alle Fragen zum Kindergeldrecht.
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