Tierrecht.
Beste Antworten. Schnell und rechtlich einwandfrei handeln.
Lebensmittelskandale oder Tierseuchen kommen unerwartet. Im akuten Fall müssen Amtstierärzte und Fleischkontrolleure in den Veterinärämtern die Situation umgehend erfassen und angemessen reagieren – auch, was die geltende Rechtslage und ggf. deren aktuelle Änderungen anbelangt.
Darüber hinaus hat in der normalen Tagesarbeit die Kenntnis und Einhaltung der geltenden rechtlichen Regelungen einen hohen Stellenwert. Dies betrifft den Tierschutz und die Fleischhygiene im weiteren Sinne. Nur so kann eine schnelle Reaktion auf aktuelle Risiken wie auch eine effektive Kontrolle gewährleistet werden. Nicht nur die Dynamik der Rechtsgrundlagen ist sehr hoch, die Lebensmittelwirtschaft wird zudem immer vernetzter und komplexer.
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Mit der Vierten Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts vom 19.06.2020 treten zum 30.06.2020 Änderungen in nationalen Vorschriften in Kraft. Von diesen Änderungen sind die Verordnung mit lebensmittelrechtlichen Vorschriften zur Überwachung von Zoonosen und Zoonoseerregern (Zoonosen-Überwachungs-VO), die tierische Lebensmittelhygieneverordnung (Tier-LMHV) und die tierische Lebensmittelüberwachungsverordnung (TierLMÜV) betroffen.
Weiterlesen...Newsletter Dezember 2019: Die VO (EG) Nr. 854/2004 mit Vorschriften zur amtlichen Überwachung von Lebensmitteln tierischen Ursprungs wird mit Wirkung zum 14.12.2019 aufgehoben. Ihre Inhalte werden durch die VO (EG) Nr. 2017/625 (Kontrollverordnung), die delegierte Verordnung (EU) 2019/624 und die Durchführungsverordnung (EU) 2019/627 fortgeführt. Um einerseits den mit der VO (EG) Nr. 854/2004 gewonnenen Erfahrungen und neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen, sowie andererseits notifizierten nationalen Regelungen Rechnung zu tragen, wurden die Vorgaben zur Überwachung der Lebensmittel tierischer Herkunft gegenüber den bisher geltenden Regelungen geändert. Im Ergebnis ist einiges gleich geblieben, vieles hat sich etwas geändert und einige Dinge sind grundlegend neu gestaltet worden.
Weiterlesen...Zum 17. Juli 2019 wurde die AVV LmH (Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Durchführung der amtlichen Überwachung der Einhaltung der Hygienevorschriften für Lebensmittel und zum Verfahren zur Prüfung von Leitlinien für eine gute Verfahrenspraxis) zum dritten Mal geändert. Die Neuerungen mit Auswirkung auf die Überwachungspraxis sollen im Folgenden kurz erläutert werden.
Weiterlesen...Ursprünglich entstand die Idee der mobilen Schlachtanlage aufgrund der Vermarktungseinschränkungen von Notschlachtungen außerhalb des Schlachthofes, die anfangs in den EU-Regelungen vorgesehen waren. Diese sind inzwischen aufgehoben, dennoch erfreut sich die mobile Schlachtanlage zunehmender Beliebtheit und stellt die Überwachungsbehörden vor neue und teilweise komplexe Herausforderungen.
Weiterlesen...Newsletter Oktober 2018: Im Rahmen der 31. Sitzung beschäftigte sich die AFFL mit dem amtlichen Begleitscheinverfahren für Häute und Köpfe von Rindern. Dies ist Anlass genug, sich einen Überblick zu verschaffen, welche Schlachtkörper, Teile von Schlachtkörpern oder Schlachtnebenprodukte wann und unter welchen Voraussetzungen den Schlachthof verlassen dürfen.
Weiterlesen...Newsletter Juli 2018: Die VO (EG) Nr. 2017/1495 vom 23.08.2017 ergänzt die VO (EG) 2073/2005 um ein neues Prozesshygienekriterium. Masthähnchen-Schlachtkörper sind nun zusätzlich auf das Vorkommen von Campylobacter zu untersuchen.
Weiterlesen...Newsletter Februar 2018: Mit der VO (EG) Nr.2017/1981 vom 31.10.2017 hat die Europäische Kommission den Anhang III der VO (EG) Nr. 853/2004 im Hinblick auf die Vorgaben zum Warmfleischtransport geändert. Die Vorgaben sind zwar flexibilisiert aber nicht unbedingt leichter zu erfüllen.
Weiterlesen...Newsletter November 2017: Durch das Gesetz zur Änderung futtermittelrechtlicher und tierschutzrechtlicher Vorschriften vom 30.06.2017 wurde u. a. das Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetz geändert. Dabei wurde der § 4 neu aufgenommen, der die Abgabe von Säugetieren zur Schlachtung reglementiert.
Weiterlesen...Newsletter Juli 2017: Am 15.05.2017 wurde die lange erwartete neue „Kontrollverordnung“ der EU verabschiedet. Sie trat am 27.04.2017 in Kraft, gilt aber in weiten Teilen erst ab dem 14.12.2019. Lediglich die Artt. 92-101 ersetzen bereits ab dem 29.04.2018 die bisherigen Artt. 32 und 33 der VO (EG) Nr. 882/2004. Die Vorschriften zum Schutz vor Pflanzenschädlingen (Art. 1 (2) lit. g) gelten erst ab dem 29.04.2022.
Weiterlesen...Sammlung deutscher und internationaler Vorschriften mit Hinweisen
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