Naturschutzmaßnahmen wirken sich positiv auf die Artenvielfalt in Nordrhein-Westfalen aus. Dies zeigt die aktuelle Zusammenstellung „Daten zur Natur NRW“, die das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (LANUV) vorgelegt hat.
Erstmals und zuletzt vorgelegt wurde die Statistik zur Natur im Jahr 2005. Dort, wo seitdem Schutzmaßnahmen umgesetzt werden, werden deutliche Erfolge erzielt. Deswegen fällt den Agrarumweltmaßnahmen, dem Vertragsnaturschutz und auch den Leitbetrieben für Artenvielfalt eine besonders wichtige Rolle zu.
Das übergreifende Ergebnis zeigt, dass sich der Zustand der Natur in Nordrhein-Westfalen mit ihrer Arten- und Lebensraumvielfalt fortwährend wandelt und auf veränderte Rahmenbedingungen reagieren muss.
Daneben üben viele weitere Herausforderungen Druck auf die Artenvielfalt aus. Dazu gehören zum Beispiel die anhaltende Versiegelung von Flächen, Umweltchemikalien, der Verlust an artenreichen Wiesen und Weiden und die nach wie vor hohe Fracht an Stickstoff aus der Luft, die zur Verdrängung konkurrenzschwacher, auf nährstoffarme Böden angewiesene Arten führt.
Vertragsnaturschutz
In den landwirtschaftlich genutzten Gebieten können vor allem über den Vertragsnaturschutz und Agrarumweltmaßnahmen viele wildlebende Pflanzen und Tiere unterstützt werden.
Wikipedia:
"Unter Vertragsnaturschutz versteht man eine Strategie der Naturschutzbehörden, die Kulturlandschaft oder bestimmte Lebensräume für Tiere und Pflanzen im freiwilligen Zusammenwirken mit Grundstücksbesitzern zu erhalten. Sie stellen für den Vertragszeitraum eine angepasste landwirtschaftliche Nutzung einer Fläche im Sinne des Naturschutzes sicher und ergänzen naturschutzrechtliche Verbote, Anzeige- und Bewilligungspflichten."
Zuständig für die Antragstellung sind die jeweiligen kreisfreien Städte oder Kreise, sofern sie am Projekt teilnehmen. Die Einhaltung der Vertragsverpflichtungen wird jährlich mit EU-, Bundes-, Landes- und kommunalen Mitteln bezuschusst.
Die Antragszahlen ab 2018 für Vertragsnaturschutz und Agrarumweltmaßnahmen zeigen, dass das Interesse der Betriebe an dem Förderangebot weiter steigt.
Wiederansiedelung vom Aussterben bedrohter Arten
Einen positiven Entwicklungstrend zeigen zum Beispiel auch naturnahe Waldlebensräume. Die Entwicklung bei typischen Waldvögeln wie dem Mittel- oder Schwarzspecht deuten darauf hin, dass die Lebensbedingungen in den heimischen Laubmischwäldern im Betrachtungszeitraum stabil gehalten werden konnten. Die Einrichtung von Wildnisentwicklungsgebieten im Staatswald hilft dabei, diese positive Entwicklung zu verstetigen.
Allerdings haben sensible Arten wie das Rebhuhn, die Grauammer, der Kiebitz oder der Feldhamster in ihren Beständen über die Jahre hinweg abgenommen , diese Entwicklungen spiegeln sich auch in den Roten Listen wieder.
Hauptsächliche Ursachen dafür liegen in der Entwicklung bei der Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen und dem Rückgang struktur- und blütenreicher Feldränder. Hiervon betroffen sind auch die Insekten, in besonderem Maße offenbar die blütenbesuchenden Fluginsekten wie Wildbienen und Schmetterlinge.
Insekten und der Vertragsnaturschutz
Auch hier zeigen gezielte Maßnahmen aus dem Vertragsnaturschutz oder Agrarumweltmaßnahmen Wirkung. Durch mehr Vielfalt auf Feld- und Wegrändern werden die notwendigen Strukturen für mehr Artenvielfalt geschaffen, die Landschaft belebt und blütenbesuchende Insekten gefördert.
Der Bericht „Daten zur Natur“ fasst die Daten bis zum Jahr 2016 zusammen. Aufgezeigt wird, wie sich die Natur in Nordrhein-Westfalen nach zehn Jahren entwickelt hat. In sechs Kapiteln werden die Bereiche „Zustand, Entwicklung und Gefährdung von Lebensräumen und Arten“, „Maßnahmen zum Biotop- und Artenschutz“, „Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft“, „Monitoring- Instrumente zur Erfassung, Analyse und Bewertung“ beschrieben. Der Bericht steht zum Herunterladen bereit auf den Seiten des LANUV unter
https://www.lanuv.nrw.de/landesamt/veroeffentlichungen/publikationen/fachberichte/?tx_cart_product%5Bproduct%5D=886&cHash=90eebe76a1855164d70c9bd597940cb6.
Nach einer Pressemitteilung des LANUV NRW vom 28.3.2018
Kommentar und Entscheidungen zum Bundesnaturschutzgesetz einschließlich Naturschutzgesetze der Länder mit Anmerkungen und Hinweisen sowie wichtigsten Durchführungsbestimmungen
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