12. Müller - BBM Fachgespräche in München

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Referenten aus Verwaltung, Industrie und Beratung berichten bei den 12. Müller-BBM Fachgesprächen am 18. und 19. März 2020 in München über aktuelle Praxisbeispiele aus den Themenfeldern Immissionsschutz in der Planungs- und Genehmigungspraxis, Stadtplanung, Luftreinhalteplanung sowie Störfall- und UVP-Recht.

Hinsichtlich der Umweltgesetzgebung wird 2020 spannend, denn zur Jahresmitte steht die Novellierung der TA Luft an. Ihre Vorschriften – sowie die der TA Lärm – und deren Auslegung stellen, wenn es um die Zulassung von Vorhaben oder die Sanierung von Bestandsanlagen geht, die Akteure regelmäßig vor komplexe Herausforderungen. Betreiber und verantwortliche Planer wollen wissen, worauf sie bei laufenden und zukünftigen Genehmigungsverfahren achten müssen.

Diesen Fragen widmen sich die 12. Müller-BBM Fachgespräche am 18./19. März 2020 in München. Das Eventformat existiert seit 2016 und hat sich als Plattform für Erfahrungsaustausch zwischen Behörden, Kommunen, Betreibern und Beratern im Bereich Bauleitplanung, Lärmimmissionsschutz und Luftreinhaltung etabliert.

Den Eröffnungsvortrag hält in diesem Jahr Prof. Dr. Claudia Hornberg, Vorsitzende des Sachverständigenrates für Umweltfragen (SRU) und Inhaberin der Professur für Umwelt und Gesundheit an der Fakultät für Gesundheitswissenschaften der Universität Bielefeld. Sie beschäftigt sich darin mit den hohen Lärmbelastungen, die in Deutschland viele Menschen in ihrer Gesundheit gefährden oder beeinträchtigen. Die höchsten Betroffenenzahlen sind dabei auf den Verkehrslärm zurückführen. Die EU-Umgebungslärmrichtlinie zielt darauf ab, den Umgebungslärm in besonders belasteten Gebieten zu reduzieren sowie ruhige Gebiete in Ballungsräumen zu schaffen bzw. vor vermehrten Lärmeinwirkungen zu schützen. Umsetzung und Anwendung der Umgebungslärmrichtlinie stoßen jedoch auf eine Reihe von Hürden. Die Minderung des Verkehrslärms ist demnach eine Aufgabe, der sich Kommunen, die Bundesländer und der Bund deutlich stärker als bisher widmen müssen.

Ob moderne Mobilitätskonzepte berechtigte Hoffnungsträger für geringere Immissionen sein können, dieser Frage geht in München Konrad Rothfuchs nach, Dipl.-Ing. Bauingenieur (FH) und Städtebau und Stadtplaner (TU) sowie Geschäftsführer der ARGUS Stadt und Verkehr Partnerschaft mbB, Hamburg. Mit der Zulassung von Vorhaben bei hoher Lärmvorbelastung, dem Einwirkungsbereich, Stand und der Irrelevanz der Lärmminderungstechnik bei der Zwischenwertbildung nach TA Lärm beschäftigt sich Prof. Dr. Olaf Reidt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht mit Arbeitsschwerpunkt insbesondere im Bau- und Fachplanungsrecht, Immissionsschutzrecht und allgemeinen Umweltrecht bei der Redeker Sellner DAHS Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Berlin. In seinem Vortrag behandelt er u.a. die Bedeutung der TA Lärm bei der Aufstellung von Bebauungsplänen und die daraus resultierenden Schlussfolgerungen für den Planvollzug. Ebenso geht es um die Planung und Zulassung von emittierenden Vorhaben in der Nachbarschaft von schutzbedürftigen Nutzungen.

Dr. Peter Pluschke, Berufsmäßiger Stadtrat für den Geschäftsbereich Umwelt und Gesundheit der Stadt Nürnberg, begutachtet auf den 12. Müller-BBM Fachgesprächen die Weiterentwicklung der Luftreinhalteplanung unter dem Einfluss der DUH-Klage. Diese und weitere Vorträge sowie der Kontakt zu Vertreter*innen verschiedener Branchen, der Austausch mit Vollzugsbehörden und die Nähe zu Expert*innen machen den Wert der Fachtagungsreihe für Kommunalverwaltungen aus. Sie erhalten, über den Frühbucherrabatt bei Anmeldung bis zum 17. Januar 2020 hinaus, einen Rabatt von 20%.

Frank Zscheile, freier Journalist



Quelle:
http://www.muellerbbm.de/veranstaltungen/seminare-workshops/12-mueller-bbm-fachgespraeche-maerz-2020-in-muenchen/

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