Aus der EU - Vertragsverletzungsschreiben an Belgien

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Nachhaltige Biokraftstoffe: Kommission fordert Belgien auf, die EU-Vorschriften über die indirekte Landnutzungsänderung umzusetzen

Die Kommission hat heute beschlossen, ein Aufforderungsschreiben an Belgien zu richten, da das Land versäumt hat, die EU-Vorschriften zur verstärkten Nachhaltigkeit von Biokraftstoffen (Richtlinie (EU) 2015/1513) vollständig umzusetzen, die wichtig sind, um die Ziele zur Verringerung der Treibhausgasemissionen zu erreichen.

Mit dieser Richtlinie soll das Risiko indirekter Landnutzungsänderungen im Zusammenhang mit der Erzeugung von Biokraftstoffen verringert werden. Eine indirekte Landnutzungsänderung liegt vor, wenn landwirtschaftliche Flächen, die für den Anbau von Nahrungs- oder Futtermittelpflanzen genutzt werden, stattdessen für den Anbau von Pflanzen zur Herstellung von Biokraftstoffen genutzt werden, sodass der Druck steigt, andere (nicht genutzte) Flächen für den Anbau von Nahrungs- oder Futtermittelpflanzen zu nutzen, um die Nachfrage nach Nahrungs- und Futtermitteln zu befriedigen, was wiederum Auswirkungen auf die Treibhausgasemissionen hat. Die Richtlinie bereitet darüber hinaus den Übergang zu modernen, aus Abfällen und Reststoffen gewonnenen Biokraftstoffen vor. Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie durch die Mitgliedstaaten und für die Mitteilung der nationalen Umsetzungsmaßnahmen an die Kommission endete am 10. September 2017.

Mehrere andere Mitgliedstaaten haben ebenfalls Aufforderungsschreiben erhalten, weil sie diese Richtlinie nicht vollständig umgesetzt haben. Belgien hat zwei Monate Zeit, um auf die von der Kommission vorgebrachten Beanstandungen zu reagieren. Andernfalls kann die Kommission beschließen, eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu übermitteln.

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