Die Kommission fordert Zypern, Griechenland und Italien auf, ihre Rechtsvorschriften mit der neuen Richtlinie (EU) 2017/2102 zur Änderung der Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten in Einklang zu bringen.
Die Richtlinie 2011/65/EU legt Bestimmungen für die Beschränkung der Verwendung von gefährlichen Stoffen in Elektro- und Elektronikgeräten fest, was zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt einschließlich der umweltgerechten Verwertung und Beseitigung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten beitragen soll.
Die betreffenden Länder haben die Richtlinie 2011/65/EU zwar umgesetzt, aber noch nicht alle Rechtsvorschriften erlassen, um ihr nationales Recht vollständig mit den neuen europäischen Normen in Einklang zu bringen. Die drei Mitgliedstaaten sind zwar dabei, neue Rechtsvorschriften auszuarbeiten; da sie jedoch nicht angegeben haben, wann sie die Richtlinie vollständig einhalten werden, hat die Kommission beschlossen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an die Mitgliedstaaten zu richten. Die Länder haben nun zwei Monate Zeit, Maßnahmen zu treffen. Andernfalls kann die Kommission Klage beim Gerichtshof der Europäischen Union einreichen.
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