Aus der EU: Kommission fordert die TSCHECHIEN auf, das Natura 2000-Netz fertigzustellen

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Artenvielfalt: Kommission fordert die TSCHECHIEN auf, das Natura 2000-Netz fertigzustellen
Die Europäische Kommission fordert Tschechien auf, sein Natura-2000-Netz auszubauen, um die Verpflichtungen gemäß der Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG des Rates) zu erfüllen.

Artenvielfalt: Kommission fordert die TSCHECHIEN auf, das Natura 2000-Netz fertigzustellen
Die Europäische Kommission fordert Tschechien auf, sein Natura-2000-Netz auszubauen, um die Verpflichtungen gemäß der Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG des Rates) zu erfüllen. Die Richtlinie ist eines der wichtigsten Instrumente der EU zum Schutz der biologischen Vielfalt. Sie verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten, Lebensräume, die eine entscheidende Rolle für die biologische Vielfalt spielen, als Teil des Natura-2000-Netzes zu schützen und einen günstigen Erhaltungszustand wiederherzustellen. Tschechien hatte seine Liste der vorgeschlagenen Gebiete im Mai 2016 aktualisiert, aber die Kommission hat bei ihrer Bewertung festgestellt, dass es weiterhin Unzulänglichkeiten gibt. Tschechien muss weitere Gebiete für drei Lebensraumtypen und fünf Arten ausweisen, und einige ausgewiesene Gebiete müssen genauer festgelegt werden. Weitere Studien sind nötig, um die Kenntnisse über im Land vorkommende Lebensräume und Arten zu verbessern. Dies könnte wiederum die Ausweisung weiterer Standorte in der Zukunft erfordern. Die Kommission ist darüber hinaus besorgt, dass Tschechien Gebiete von der Ausweisung ausgeschlossen oder aus wirtschaftlichen Gründen, wie dem Bau der Elbe-Staustufe, die Fläche der Gebiete verringert hat. Die Mitgliedstaaten können sich nicht auf wirtschaftliche Interessen oder andere nicht wissenschaftliche Erwägungen berufen, um zu begründen, weshalb sie nicht genügend Gebiete vorgeschlagen haben. Die Kommission hat daher beschlossen, eine mit Gründen versehene Stellungnahme an Tschechien zu übermitteln, das nun zwei Monate Zeit hat, zu den Bedenken der Kommission Stellung zu nehmen. Andernfalls kann die Kommission beim Gerichtshof der Europäischen Union Klage einreichen.


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