Die Kommission fordert Portugal nachdrücklich auf, seiner Pflicht zur vollständigen Umsetzung der europäischen Rechtsvorschriften über das Recycling von Schiffen (Verordnung (EU) Nr. 1257/2013) nachzukommen.
Diese Verordnung soll das Recycling von Schiffen umweltfreundlicher und sicherer machen. Vor allem soll gewährleistet werden, dass Schiffe unter der Hoheitsgewalt eines EU-Mitgliedstaats (d. h. die die Flagge eines EU-Mitgliedstaats führen) auf sichere und umweltgerechte Weise recycelt werden. Es ist unerlässlich, dass die Mitgliedstaaten ihren zentralen Verpflichtungen zur Benennung der zuständigen Behörden, Verwaltungen und Kontaktpersonen sowie zur Annahme nationaler Rechtsvorschriften zur Durchsetzung dieser EU-Bestimmungen und der geltenden Sanktionen nachkommen. Die Mitgliedstaaten mussten diese Verpflichtungen bis zum 31. Dezember 2018 erfüllen und der Kommission die benannten Behörden und nationalen Durchsetzungsbestimmungen melden.
Die Kommission hat im Juni 2019 ein Aufforderungsschreiben an Portugal übermittelt, da das Land seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist. Portugal arbeitet derzeit noch nationale Durchsetzungsbestimmungen aus, hat jedoch nicht angegeben, wann es die Vorschriften vollständig einhalten wird. Da Portugal seinen Verpflichtungen noch immer nicht nachgekommen ist, hat die Kommission beschlossen, eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu übermitteln. Portugal hat nun zwei Monate Zeit zu reagieren. Andernfalls kann die Kommission beim Gerichtshof der Europäischen Union Klage einreichen.
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