Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung hat Kritik an der rechtlichen Grundlage der Messung der Stickstoffdioxidkonzentration in deutschen Städten zurückgewiesen. Die entsprechenden Regelungen in der 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (39. BImSchV) entsprächen den EU-Vorgaben. Sowohl die EU-Luftqualtiätsrichtlinie (2008/50/EG) als auch die Richtlinie zur Änderung der vorgenannten Richtlinie ((EU) 2015/1480) seien jeweils eins zu eins in deutsches Recht umgesetzt worden, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (19/2148) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/1935). Die AfD hatte in einer der Fragen behauptet, dass in der 39. BImSchV Formulierungen eingearbeitet worden seien, die von der EU-Luftqualitätsrichtlinie abwichen und "höhere Messwerte für die zu bestimmenden Schadstoffkonzentrationen zur Folge haben können". Diese These sei "unzutreffend", erwidert die Bundesregierung in ihrer Antwort.
Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort - 24.05.2018 (hib 333/2018)
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