Zweifel darüber, dass es sich bei der Corona-Krise um einen solchen Notstand handelt, dürften nicht bestehen. Die TA Lärm definiert Notstand als „ungewöhnliches, nicht voraussehbares, vom Willen des Betreibers un-abhängiges und plötzlich eintretendes Ereignis, das die Gefahr eines unverhältnismäßigen Schadens mit sich bringt.″
Bedingungen für Notstandsregelung der TA Lärm erfüllt
Auf die Notstandsregelung haben die Behörden für Umwelt und Energie bzw. Stadtentwicklung und Wohnen der Hansestadt Hamburg im Zusammenhang mit der Corona-Krise hingewiesen. Sie beziehen sich auf die Warenverfügbarkeit in Märkten des Lebensmitteleinzelhandels während der Pandemie. Um diese zu gewährleisten, beschloss Hamburg jetzt eine Ausnahme beim Lärmschutz und ordnete an: Supermärkte können auch vor 6 Uhr beliefert werden.
Lieferungen an Supermärkte
Die Hansestadt macht für ihren jüngsten deutlichen Anstieg der Fallzahlen den hohen Anteil durch Urlaubsrückkehrer verantwortlich sowie Personen, die Kontakt zu den erkrankten Personen hatten. Bei allen positiv getesteten ergreifen die zuständigen Gesundheitsämter nun die notwendigen Maßnahmen. Noch ist die Kapazität in Hamburgs Krankenhäusern nicht erschöpft. Ermattet dürfte jedoch sein, wer im dritten Supermarkt noch immer kein Toilettenpapier und Mehl gefunden hat – die von den Deutschen mit am meisten gehamsterten Produkte. Einzelhändler kommen gar nicht so schnell mit dem Wiederauffüllen mancher Regale hinterher.
Umso wichtiger ist die jetzt gelockerte 6-Uhr-Regel. Wie die Lebensmittelzeitung berichtet, habe die Branche auf „Weihnachtsmodus″ umgestellt, um sich auf die gestiegene Nachfrage für manche Güter einzustellen. Darunter fallen Sonderschichten, Extra- und Leihpersonal. Weil die Bundesregierung das Sonntagsfahrverbot für Lkw vorübergehend aufgehoben hat, darf nun auch am Wochenende ausgeliefert werden – und wie nun in Hamburg, noch früher am Morgen als üblich.
Auch durch andere Maßnahmen versuchen Kommunalverwaltungen, Hamsterkäufe zu unterbinden. In Hanau etwa gelten Spezialregeln für alle, die im Supermarkt einkaufen wollen. Waren dürfen nur noch in haushaltsüblicher Menge abgegeben werden, wie Oberbürgermeister Claus Kaminsky (SPD) mitteilte. Dies nimmt Druck vom Marktpersonal, das sich bisweilen beschimpfen lassen musste, wenn es Kunden zur Maßhaltung anmahnte. Auch der Landkreis Marburg-Biedenkopf hat eine entsprechende Regelung erlassen und klipp und klar erklärt: „Sogenannte Hamsterkäufe sind verboten.″
Frank Zscheile, freier Journalist
Quellen:
https://www.hamburg.de/coronavirus/13751416/2020-03-23-coronavius-aktueller-stand/
https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/coronavirus-handel-hamsterkaeufe-1.4843827
https://www.lebensmittelzeitung.net/politik/Corona-Krise-So-wollen-Kommunen-Hamsterkaeufe-unterbinden-145387
http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26081998_IG19980826.htm
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