Dieselfahrverbote in Baden-Württemberg: Alle streiten mit allen

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Die jüngsten Nachrichten aus Baden-Württemberg zum Thema Luftreinhaltung zeigen, was ohnehin klar ist: Ob oder wie stark man von Feinstaub und Stickstoffdioxid belastet ist, hängt wesentlich davon ab, ob man auf dem Land oder im Ballungsraum lebt.

Die Stadtluft in Balingen ist mittlerweile so sauber, dass die einst dort eingerichtete Umweltzone und damit auch die Pflicht zur grünen Plakette nun bald wieder abgeschafft werden soll – als erste in Baden-Württemberg und vermutlich auch bundesweit. Im Gemeinderat erklärte Oberbürgermeister Helmut Reitemann, das Tübinger Regierungspräsidium bereite die für das Frühjahr vorgesehene Aufhebung derzeit vor. Im Jahresmittel 2019 betrug die an der Schömberger Straße im Stadtteil Endingen gemessene Stickstoffdioxid-Belastung nur noch 28 Mikrogramm – deutlich unterhalb des Grenzwerts von 40. Die Umweltzone war im April 2017 eingeführt worden, als die Werte noch deutlich höher waren.


Einhaltung der TA Luft durch Geschwindigkeitsbegrenzungen

Der Fall Balingen demonstriert eindrücklich, wie sich die Einhaltung der in der TA Luft vorgegebenen Werte durch entsprechende Maßnahmen wie Geschwindigkeitsbegrenzungen realisieren lässt. Das seinerzeit eingerichtete Tempo 30-Gebot in Endingen soll im Gegensatz zur Umweltzone jedoch nicht angerührt werden. Denn dadurch wird nicht nur die Luft sauberer, sondern auch die Lärmbelastung verringert sich signifikant.

Anders in Stuttgart: Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, gilt künftig auf noch vielen weiteren Straßen als bis jetzt Tempo 40. Noch in diesem Frühjahr sollen 650 neue Geschwindigkeitsbegrenzungen an 400 Standorten eingerichtet werden. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um sogenannte Vorbehaltstraßen, auf denen sich der Verkehr gebündelt, mit anderen Worten: Hauptstraßen. Die Landeshauptstadt will damit die im Luftreinhalteplan festgelegte Schadstoffreduzierung erreichen.


Fortschreibung des Luftreinhalteplans in der Diskussion

Konflikte gibt es derweil um die fünfte Fortschreibung des Luftreinhalteplans, basierend auf einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (wir berichteten). Vom Regierungspräsidium Stuttgart wird die Fortschreibung gegenwärtig vorbereitet. Ab 1. Juli soll demnach ein Dieselfahrverbot einschließlich Schadstoffklasse Euro 5 in der Stuttgarter Innenstadt sowie in Bad Cannstatt, Feuerbach und Zuffenhausen in Kraft treten. Dagegen hat sich jedoch der Koalitionsausschuss der Landesregierung geschlossen ausgesprochen.

In Ludwigsburg wiederum streitet sich das Regierungspräsidium mit der Deutschen Umwelthilfe und erklärt, eine rechtliche Grundlage für ein Dieselfahrverbot bestünde nicht mehr. Das Präsidium hat daher die Fortschreibung des Luftreinhaltungsplans eingestellt. Wie in Balingen, so hätten auch hier die wichtigsten Messstellen ein deutliches Unterschreiten der Stickoxid-Grenzwerte ergeben. Allerdings hatte der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim erst im November 2019 erklärt, das Land müsse für Ludwigsburg einen Luftreinhalteplan inklusive Dieselfahrverbot entwickeln und der deutschen Umwelthilfe damit recht gegeben. Das letzte Wort ist hier also noch längst nicht gesprochen.

Frank Zscheile, freier Journalist

https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.diesel-in-stuttgart-koalition-will-kein-weiteres-fahrverbot.25ae5565-ef3a-426b-8ab2-a6cb687de33e.html
https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.ungewoehnlicher-vorstoss-in-ludwigsburg-regierungspraesidium-sieht-keine-notwendigkeit-fuer-fahrverbote.ce6ca576-045a-4c53-a2d7-c01268dff42a.html
https://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.balingen-umweltzone-schon-im-fruehjahr-geschichte.087552f5-3d90-45c0-8247-ca6426f34262.html

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