Berlin: (hib/SCR) In einer Antwort (19/9680) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/8811) heißt es, dass es aus Sicht der Bundesregierung wichtig sei, "dass sich der Bundestag als Gesetzgeber ausführlich mit dem Bericht befassen kann, insbesondere auch im Hinblick auf mögliche Prioritätensetzungen". Den parlamentarischen Beratungen könne insoweit nicht vorgegriffen werden. Die Bundesregierung hatte den "Ersten Bericht der Bundesregierung zur Evaluierung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm" Mitte Januar 2019 vorgelegt.
Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort - 06.05.2019 (hib 509/2019)
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