KIEL. Das Kabinett hat heute (12. Juni) den Entwurf eines neuen Landeswassergesetzes beschlossen. Das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) hatte zuvor den Entwurf dem Kabinett vorgestellt. „Der Schutz unseres Grundwassers und unserer Gewässer ist eine zentrale Aufgabe. Hierfür brauchen wir ein modernes Landeswassergesetz. Mit dem vorliegenden Entwurf erfolgt eine umfassende systematische Neuregelung. In verschiedenen Bereichen wird nachjustiert“, sagte Umweltminister Robert Habeck. Neben inhaltlichen Änderungen beispielsweise bei der Abwasserbeseitigung oder im Küsten- und Hochwasserschutz erfolgt ein Beitrag zu Bürokratieabbau: Etwa ein Drittel der bisherigen Vorschriften wird gestrichen, weil sie inhaltlich bereits Gegenstand des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und somit entbehrlich sind. Der Entwurf geht nun in die Verbandsanhörung.
Betreiber öffentlicher Kläranlagen müssen künftig ein Verzeichnis über die Einleitungen betrieblicher Abwässer (sogenannte Indirekteinleitungen) erstellen, um genaue Kenntnis über das behandelte Abwasser zu haben. Zudem wird klargestellt, dass die Behandlung von Stoffen, die kein Abwasser sind, in Kläranlagen einer ausdrücklichen wasserbehördlichen Erlaubnis bedarf. So wird ein weiteres Instrument geschaffen, damit sich Plastikeinleitungen wie an der Schlei nicht wiederholen. Auch bei der Beseitigung von Niederschlagswasser gibt es Änderungen: Angesichts steigender Versiegelung und zunehmender Starkregenereignisse können Gemeinden in der Bauleitplanung Maßnahmen zum Niederschlagswassermanagement verankern.
Die Regelungen des Küsten- und Hochwasserschutzes, die historisch aus verschiedenen Rechtsquellen hervorgegangen waren, werden neu strukturiert und dadurch übersichtlicher. Die Aufgabe des Hochwasser-Risikomanagements wird landesgesetzlich verankert. Die Eigenverantwortung vor Ort wird gestärkt. „Bei der Umsetzung von Maßnahmen aus dem Hochwasser-Risikomanagement haben wir zudem eine mögliche Kostenbeteiligung des Landes eingeführt. Das Land tritt zudem verstärkt in die Aufgabe der Warftverstärkungen auf den Halligen ein“, so Habeck. „Bisher war das allein örtliche Aufgabe.“
Im Bereich des Grundwasserschutzes sollen die Wasserversorger stärker
einbezogen werden. Sie sollen in Abstimmung mit dem Ministerium initiativ für die Ausweisung von Wasserschutzgebieten werden. Dadurch entstehende Kosten können mit der Wasserabgabe verrechnet werden.
Auch das Thema Fracking wird im Rahmen der Novellierung vorsorglich aufgegriffen: Der Entwurf sieht vor, dass bei Frackingvorhaben in Schleswig-Holstein der Besorgnisgrundsatz als Beurteilungsgrundlage gilt, falls es, wider Erwarten, doch einmal zu entsprechenden Anträgen kommen sollte.
Hintergrund:
Das bisherige Landeswassergesetz stammt aus dem Jahr 1960. Mit der Föderalismusreform 2006 hat der Bund die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz für den Wasserhaushalt erhalten. Am 1. März 2010 ist daraufhin das neue Wasserhaushaltsgesetz des Bundes in Kraft getreten. Das Landeswassergesetz wurde 2010 in einigen wesentlichen Punkten angepasst. Weitere inhaltliche Änderungen gab es 2013 und 2016. Nunmehr erfolgt eine grundlegende systematische Überarbeitung, die zu einem neuen Landeswassergesetz führen wird.
Nach der Anhörung zum heute beschlossenen Gesetzentwurf erfolgt eine zweite Kabinettsbefassung, bevor der Entwurf zur weiteren Beratung an den Landtag überwiesen wird.
12.6.2018
Gerne können Sie auch unser Kontaktformular benutzen und wir melden uns bei Ihnen.
Kontaktformular