Luftreinhalteplan Stuttgart: Beschwerden des Landes gegen Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Stuttgart wegen Vollstreckung aus Prozessvergleich zurückgewiesen

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Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat mit zwei - heute bekannt gegebenen - Beschlüssen vom 22.11.2018 die Beschwerden des Landes gegen zwei Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Stuttgart zurückgewiesen, mit denen gegen das Land ein Zwangsgeld von 10.000,-- EUR festgesetzt und ein weiteres Zwangsgeld in der gleichen Höhe angedroht wurde (VG Stuttgart, Beschlüsse vom 22.08.2018 - 13 K 5058/18 - und vom 31.08.2018 - 13 K 6891/18 -; vgl. hierzu die Pressemitteilungen des VG Stuttgart vom 23.08.2018 und vom 31.08.2018).

Das Land hat sich in einem Klageverfahren gegenüber zwei Stuttgarter Bürgern in einem gerichtlichen Vergleich vom 26.4.2016 dazu verpflichtet, an Feinstaubalarm-Tagen den Verkehr am Neckartor um ca. 20 % zu reduzieren (vgl. Pressemitteilung des VG Stuttgart vom 27.04.2016). Auf Antrag dieser Bürger hat das VG Stuttgart die jetzt streitigen (weiteren) Vollstreckungsmaßnahmen gegen das Land beschlossen (zur Androhung des jetzt festgesetzten Zwangsgelds siehe bereits Pressemitteilung des VGH Nr. 15 vom 15.5.2018).

Die Beschwerden des Landes blieben erfolglos, da es die von ihm behauptete Erfüllung der in dem Vergleich eingegangenen Verpflichtung nicht hinreichend darlegen konnte.

Die Beschlüsse des VGH Mannheim (10 S 2064/18 und 10 S 2133/18) sind nicht anfechtbar.

Feldhaus †

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