Mit Stadtluftreinigern den Luftreinhalteplan erfüllen

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Was die Einhaltung von Emissionsschutzgrenzen angeht, wird der Kampf zwischen Gerichten und Regierungen in einigen Kommunen mit harten Bandagen ausgetragen. Kann der Einsatz neuer Technologien den Konflikt entschärfen?

In Stuttgart herrscht Streit über Fahrverbote für Dieselfahrzeuge mit Motoren nach der Euro-5-Abgasnorm. Das Verwaltungsgericht hatte am 18. Juli 2019 die Einrichtung sogenannter zonaler Fahrverbote vorgesehen (Fahrverbote für ganze Zonen einer Stadt), falls die Stickoxidwerte die Schwelle von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter überschreiten. Anderenfalls könne der Luftreinhalteplan nicht eingehalten werden. Hintergrund ist ein Verfahren der Deutschen Umwelthilfe gegen die Landesregierung Baden-Württemberg für die „Saubere Luft“ in Stuttgart.

Weil sie ein zonales Fahrverbot ablehnen, haben CDU und Teile der Grünen dem Regierungs-präsidium alternativ Fahrverbote für vier Straßenabschnitte in der Stuttgarter Innenstadt vorgeschlagen. Dem müssen die Gerichte aber erst einmal zustimmen. Ein zonales Fahrverbot lässt sich wohl nur verhindern, wenn der Stickstoffdioxid-Ausstoß bis Ende August unter 50 Mikrogramm in der Stuttgarter Innenstadt liegt – ein Wert, der an zentralen Messstationen hingegen nach wie vor überschritten wird.

Klage der Deutschen Umwelthilfe

Auch anderswo knirscht es zwischen den Institutionen beim Thema Saubere Luft. Im Berufungsverfahren wegen Fahrverboten für Dieselfahrzeuge in Bonn und Aachen wollte das Oberverwaltungsgericht in Münster ursprünglich Ende Juli entscheiden, vertagte aber nun sein Urteil. Auch dieses Verfahren war nach einer Klage der Deutschen Umwelthilfe angestrengt worden. Kurzfristig hatte das Land Nordrhein-Westfalen in Aussicht gestellt, demnächst mit der zweiten Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Bonn fertig zu sein. Diesen hatte die Bezirksregierung Köln im Oktober 2018 im Auftrag des Landes vorgelegt. Darin wird auf Dieselfahrverbote verzichtet, dafür sollen die Grenzwerte durch weitere Maßnahmen wie ein 365-Euro-Jahresticket, Förderung der Elektromobilität, ausgebaute Radwege etc. eingehalten werden.

Kiel testet neue Filtertechnik

Wenn sich schon Emissionen nicht kurzfristig senken lassen, so liegt die Lösung vielleicht in der nachträglichen Reinigung der Luft. In Kiel wurden Anfang 2019 erfolgreich Luftfilteranlagen getestet und sollen künftig als Teil des Luftreinhalteplans eingesetzt werden. Grund: Auch in der schleswig-holsteinischen Landeshauptstadt werden die Grenzwerte für Stickoxide an stark durch Dieselfahrzeuge belasteten zentralen Verkehrswegen häufig überschritten.

„Die Tests wurden unter behördlicher Beobachtung zusammen mit dem Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein durchgeführt und ha-ben gezeigt, dass unser System nachweisbar funktioniert“, so Robert Krüger, Geschäftsführer des Herstellers Purevento, dem Erfinder des Stadtluftreinigers, Ende Juli in der Hochrhein-Zeitung. Die konkreten Messungen mit dem Stadtluftreiniger am Theodor-Heuss-Ring hätten positive Ergebnisse geliefert. Die Geräte werden am Straßenrand aufgestellt und saugen Au-ßenluft an. In einer ersten Ebene wird diese von 80 - 90 % der Feinstäube befreit, in der zweiten Stufe absorbieren die Geräte bis zu 85 % der darin enthaltenen gasförmigen Schadstoffe (u. a. Stickoxide und Ozon). Anschließend wird die gereinigte Luft wieder nach außen abgegeben. Die Geräte speisen ihre Energie aus den darauf aufgebrachten Solarpaneelen (ggf. zusätzlich integrierten Brennstoffzellen), sind sensorgesteuert und richten ihre Reinigungsleis-tung am Verschmutzungsgrad der Luft aus. Zweimal pro Jahr muss nach Herstelleraussagen der Filter gewechselt werden.

10 % bessere Luft

Ende 2018 hatte sich Purevento an die Kommunalverwaltung gewandt und ihr seine Neuent-wicklung vorgestellt. Durch gezielten und räumlich umfassenden Einsatz von innovativer Filtertechnik soll sich die örtliche Immissionsbelastung in einer Größenordnung von bis zu 10 % der Gesamtbelastung an der getesteten Stelle senken lassen, so Kiels OB Ulf Kämpfer. Der Hersteller geht auf Basis der Tests sogar von einer noch deutlich höheren Filterleistung aus. Für Kommunen eine durchaus interessante Option also, um die Einhaltung der Luftreinhaltepläne zu flankieren.

Frank Zscheile, freier Journalist


Quellen:
https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/stuttgarter-verwaltungsgericht-zonale-fahrverbote-in-stuttgart-seien-zwingend-notwendig-16293675.html
https://www.hochrhein-zeitung.de/themen/verkehr/16777-dieselfahrverbote-in-kiel-stadtluftreiniger-weiterhin-teil-des-staedtischen-luftreinhalteplans
https://www.rundschau-online.de/region/bonn/dieselfahrverbot-in-bonn-ovg-verschiebt-urteil---luftreinhalteplan-wird-geprueft-32885182
https://www.badische-zeitung.de/suedwest-1/gericht-stuerzt-gruen-schwarz-in-schwere-noete--175489600.html
https://www.presseportal.de/pm/22521/4320041

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