TA Luft beschäftigt die Gerichte

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Im Konflikt zwischen Deutscher Umwelthilfe und Ländern/Kommunen zum Thema Dieselfahrverbote hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof im Dezember entschieden: Flächendeckende Fahrverbote können immer nur ultima ratio sein.

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat im Dezember entschieden: Flächendeckende Fahrverbote können immer nur ultima ratio sein; in Frankfurt am Main sind sie demnach derzeit unverhältnismäßig. Grundsätzlich sind solche Verbote, so eine Entscheidung des  Bundesverwaltungsgerichtes, jedoch zulässig. Im Fall Frankfurt müssen Stadt und Land deshalb nun ihre Wirkung auf einzelnen Strecken prüfen.

Stickoxide können unter anderem Atemwegs- und Herz-Kreislauf-Erkrankungen auslösen oder verschlimmern. Vor allem Dieselfahrzeuge sind es, die den Stadtverkehr nach Angaben des Umweltbundesamts für mehr als 60 Prozent der Belastung verantwortlich werden lassen. Wegen seiner Luftverschmutzung in Städten hat Deutschland auch Ärger mit der EU. Für die EU-Kommission sind die bisherigen Anstrengungen für bessere Luft nicht ausreichend; sie hat daher eine schnellstmögliche Einhaltung der Grenzwerte gefordert - andernfalls drohe eine Klage gegen Deutschland beim EuGH.
 
Im September 2018 hatte das Verwaltungsgericht (VG) Wiesbaden der Stadt Frankfurt – als erster in Hessen – nach einer Klage der Deutschen Umwelthilfe wegen der Überschreitung von Stickoxidgrenzwerten auferlegt, ein flächendeckendes Dieselfahrverbot für sauberere Luft einzuführen. Die Fahrverbotszonen sollten sich auf das gesamte Gebiet der derzeitigen Umweltzone in Hessens größter Stadt erstrecken. Bundesweit hatte die Umwelthilfe in mehr als 30 Städten Klagen wegen zu hoher Luftverschmutzung eingereicht.

Gegen dieses Urteil hatten Land und Stadt hatten vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel Berufung eingelegt – mit Erfolg: Wie der VGH erklärte, hätten sich die vorgesehenen Maßnahmen als ungeeignet erwiesen, in kürzest möglicher Zeit zu einer Unterschreitung der Stickoxidhöchstwerte im gesamten Stadtgebiet zu führen.

Hausaufgaben für das Land: Es muss jetzt ermitteln und berechnen, ob gegebenenfalls Fahrverbote auf solchen Straßen(abschnitten) anzuordnen sind, auf denen der Höchstwert im Jahr 2020 überschritten wird.  Hessens Umweltministerin Priska Hinz (Grüne) hat erklärt, sie sehe durch das VGH-Urteil die Position des Landes bestärkt. Das Urteil sei aber „kein Weihnachtsgeschenk″ an die Dieselfahrer*innen, sondern zeige, „dass die Verhältnismäßigkeit eine wichtige Rolle spielt.″ Klaus Oesterling (SPD) Verkehrsdezernent in Frankfurt, ist mit dem Urteil zufrieden: „Uns ging es in erster Linie darum, flächendeckende Fahrverbote zu vermeiden, das ist jetzt de facto vom Tisch″, wie er erklärte. Man werde nun mit dem Land über das weitere Vorgehen diskutieren.

Erste Schritte zu Einhaltung des Luftreinhalteplans hat die Mainmetropole bereits unternommen: Die Gebühren für das innerstädtische Parken wurden deutlich erhöht, zusätzliche Busspuren in der Innenstadt eingerichtet und Radwege sollen weiter ausgebaut werden. Druck kommt auch vom Bundesland, das der Stadt auferlegt hat, noch mehr zu unternehmen, etwa Pförtnerampeln einzurichten, um die Zufahrt zur Innenstadt zu regulieren.

So scheint sich eine Art Weihnachtsfrieden in Sachen TA Luft einzustellen, denn auch der Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe Jürgen Resch, hat erklärt, die Urteilsverkündung sei ein „guter Tag für die saubere Luft in Frankfurt.“ Der VGH habe nochmals bestätigt, dass entsprechende Schritte ergriffen werden müssten und dass man dort, wo „weiche Maßnahmen“ wie die Förderung des öffentlichen Nahverkehrs nicht ausreichten, zu Dieselfahrverboten greifen müsse.


Frank Zscheile, freier Journalist



Quellen:

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ovg-kassel-9a269118-kein-fahrverbot-diesel-frankfurt-am-main-hessen-luftreinhalteplan-umwelthilfe/

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bverwg-7c26-16-7c30-17-diesel-fahrverbote-stickoxide-staedte/

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