Am 7. Mai 2019 hat das BMU die Beteiligung der beteiligten Kreise zur Neufassung der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraftstoffen (10. BImSchV) sowie die Änderung der Verordnung über Anlagen zur Biologischen Behandlung von Abfällen (30. BImSchV) eingeleitet.
Die Frist zur Abgabe schriftlicher Stellungnahmen läuft bis 23. Mai 2019.
Zur Umsetzung von europarechtlichen Vorgaben sind Anpassungen im untergesetzlichen Regelwerk des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erforderlich. Dazu wird die Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraftstoffen (10. BImSchV) neu gefasst sowie die Verordnung über Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen (30. BImSchV) geändert. Inhaltlich geht es bei der 10. BImSchV um die Kennzeichnung von Kraftstoffen und Fahrzeugen, die Einführung von Wasserstoff als Kraftstoff sowie um die Aktualisierung der in Bezug genommenen Kraftstoffnormen. Die Änderungen der 30. BImSchV dienen der Umsetzung über Schlussfolgerungen zu den Besten Verfügbaren Techniken (BVT) für die Abfallbehandlung.
Pressemitteilung BMU vom 4.6.2019
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