Das Rundschreiben im Umfang von sieben Seiten gibt Praxishinweise zur Rechtsprechung des BAG vom 22. September 2015 – 9 AZR 170/14 – und vom 22. Januar 2019 – 9 AZR 45/16 – unter Beachtung der Entscheidung des EuGH vom 6. November 2018 – C.569/16 und C-570/16 („Bauer und Broßonn-Entscheidung“).
Soweit das BAG in der Vergangenheit nur einen Schadensersatzanspruch, nicht aber den Urlaubsabgeltungsanspruch als vererbbar anerkannt hat, hält der Urlaubssenat an seiner bisherigen Rechtsauffassung nicht mehr fest.
Das Rundschreiben kann auf der Homepage des BMI wie folgt aufgerufen werden:
www.bmi.bund.de -> Service -> Rundschreiben.
Bernhard Faber
Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.
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