Was ist der letzte Stand beim Hinweisgeberschutzgesetz (kurz: HinSchG)?
Nachdem der Bundesrat am 10.2.2023 dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz nicht zugestimmt hatte, hätte die Ampelkoalition eigentlich den Vermittlungsausschuss anrufen müssen. Sie entschied sich dagegen und startete ein neues Gesetzgebungsverfahren.
In den Bundestag wurden jetzt zwei Gesetzesentwürfe eingebracht, nämlich ein neuer Entwurf des HinSchG (Bundestags-Drucksache 20/5992) und ein Entwurf zur Ergänzung des HinSchG (Bundestags-Drucksache 20/5991). Damit soll das Gesetz in einen nicht zustimmungspflichtigen und einen zustimmungspflichtigen Teil aufgespalten werden.
Zustimmungspflichtig ist die Ergänzung des HinSchG, da sie beamtenrechtliche Regelungen enthält, die beim neuen HinSchG bewusst ausgeklammert wurden.
Beide Entwürfe befinden sich derzeit in den Ausschussberatungen. Am 27.3.2023 erfolgt im Rechtsausschuss des Bundestages eine Sachverständigenanhörung. Einige der angefragten Rechtswissenschaftler haben bereits Zweifel daran geäußert, dass die Aufspaltung eines einheitlichen Gesetzesvorhabens in zwei Gesetzesentwürfe zulässig ist, wenn dies nicht aus inhaltlichen Gründen, sondern nur wegen der Zustimmungsverweigerung des Bundesrates geschieht.
Was die materiellen Regelungen angeht, entsprechen die Entwürfe dem, was der Bundestag im Dezember verabschiedet hatte. Wegen der Einzelheiten verweisen wir auf den Beitrag „Das neue Hinweisgeberschutzgesetz – eine kurze Einführung“.
Fazit:
Wie auch immer der jetzt unternommene zweite Anlauf ausgehen wird, eines steht fest: Früher oder später werden neue Regelungen zum Hinweisgeberschutz und mit ihnen erhebliche Verpflichtungen für Arbeitgeber – Stichwort „interne Meldestelle“ – kommen. Denn Deutschland steht in der Pflicht, eine entsprechende EU-Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.
Über die weitere Entwicklung werden wir berichten.
Hendrik Hase
Rechtsanwalt
Der Rehm-Verlag unterstützt Arbeitgeber bei der Umsetzung des HinSchG mit einer Online-Schulung mit Referentin Prof. Dr. Stefanie Fehr (weitere Informationen und Anmeldung).
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