Eigentlich wollten die Gewerkschaften bereits im letzten Jahr zum Sozial- und Erziehungsdienst verhandeln. Ihr Ziel war es, eine weitere Aufwertung dieser Berufsgruppen durchzusetzen. Die Kampagne wurde dann jedoch nach dem Verhandlungsauftakt wegen der Corona-Pandemie ausgesetzt. Aufgrund der Lockdowns und der allgemeinen Unsicherheit über die weitere Entwicklung schien ver.di und dem dbb keine ausreichende Mobilisierung der Beschäftigten möglich.
Die jetzt gekündigten Regelungen betreffen die Eingruppierung, die Entgelte sowie den Betrieblichen Gesundheitsschutz. Die Forderungen stehen noch nicht fest. Voraussichtlich wird es dazu in den nächsten Monaten zunächst Mitgliederbefragungen geben. Es ist aber davon auszugehen, dass die 2020 bereits offiziell erhobenen Forderungen ganz oder teilweise wieder aufgegriffen werden. Damals ging es u. a. um Folgendes:
Zugleich strebt ver.di eine Veränderung des gesetzlichen Rahmens für Kitas an. So hat die Gewerkschaft Ende 2020 einen Gesetzesvorschlag für ein Bundes-Kita-Gesetz vorgelegt. Zentraler Punkt sind geänderte Personalschlüssel. Die Fachkraft-Kind-Relation soll für Kinder von einem bis drei Jahren 1 zu 3 sowie für Kinder ab 3 Jahren 1 zu 7,5 betragen. Dieser Vorschlag wurde – in abgeschwächter Form – in das Wahlprogramm von Bündnis 90/Die Grünen für die Bundestagswahl 2021 übernommen. Man darf gespannt sein, ob er auch Eingang in eine mögliche Koalitionsvereinbarung der nächsten Bundesregierung findet. Für ver.di, deren ehemaliger Vorsitzender Bsirske als Abgeordneter von Bündnis 90/Die Grünen in den neuen Bundestag eingezogen ist, ist die Personalbemessung neben der Bezahlung nicht nur im Kita-Bereich ein zentrales politisches Thema.
Auf die Arbeitgeber dürfte im nächsten Jahr beim Sozial- und Erziehungsdienst also einiges zukommen.
Hendrik Hase
Rechtsanwalt
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