Dass die Arbeitgeber die Forderungen von ver.di und dem dbb nach Lohnsteigerungen in Höhe von 10,5 %, mindestens aber um 500 €, nicht erfüllen würden, war zu erwarten. Spannend zu sehen ist, welchen Lösungsansatz Bund und VKA vorschlagen.
Die Arbeitgeber teilen die Auffassung der Gewerkschaften, dass ein Weg gefunden werden muss, mit der hohen Inflation umzugehen. Anders als diese wollen sie den Inflationsausgleich jedoch nicht in erster Linie durch dauerhaft wirkende Tarifsteigerungen, sondern vor allem durch hohe steuerbegünstigte Einmalzahlungen erreichen.
Auch bei der Forderung nach einer sozialen Komponente kommen die Arbeitgeber den Gewerkschaften entgegen. Allerdings wollen sie keinen tabellenwirksamen Mindestbetrag. Vielmehr soll die angebotene Einmalzahlung für alle gleich hoch sein, wovon die Beschäftigten in den unteren Entgeltgruppen vergleichsweise am meisten profitieren würden. Relativiert wird diese soziale Komponente aber dadurch, dass die Arbeitgeber die Jahressonderzahlung besonders in den oberen Entgeltgruppen stark und dauerhaft anheben wollen.
Aus Arbeitgebersicht – das ist der Subtext des Angebots von Bund und VKA – sollten die Stellschrauben in den weiteren Verhandlungen der Umfang der Erhöhungsschritte, ihr Zeitpunkt und die Laufzeit sein.
Dass die Gewerkschaften das erste Arbeitgeberangebot als enttäuschend ablehnen würden, war ebenfalls zu erwarten. Noch nicht klar ist, ob sie sich auf den von den Arbeitgebern vorgeschlagenen Lösungsansatz grundsätzlich einlassen werden.
Denn hierum wird es in der dritten Verhandlungsrunde vom 27. bis zum 29.3.2023 maßgeblich gehen: hohe und dauerhaft wirkende Tarifsteigerungen oder „Fahren auf Sicht“ mit umfangreichen, steuerbegünstigten Einmalzahlungen?
Entscheiden sich die Gewerkschaften gegen den Arbeitgebervorschlag, sind harte Auseinandersetzungen zu erwarten.
Was haben Bund und VKA am 23.2.2023 genau angeboten?
Tabellenerhöhung:
Inflationsausgleichsgeld:
Anhebung der Jahressonderzahlung:
Laufzeit:
Hendrik Hase
Rechtsanwalt
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