TVöD-Tarifrunde 2023
Wie das Arbeitgeberangebot vom 23.2.2023 einzuschätzen ist

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Am 22./23.2.2023 gingen die Tarifverhandlungen zum TVöD für die Beschäftigten von Bund und Kommunen in die zweite Runde. Die Arbeitgeber legten ein Angebot vor, das bei den Gewerkschaften auf Ablehnung stieß. Die Statements der Beteiligten danach deuten darauf hin, dass sich der Konflikt verschärfen wird. Eine Ausweitung der Warnstreiks ist bereits angekündigt. Offen ist die grundsätzliche Frage, wie das wichtigste Ziel, der Inflationsausgleich, erreicht werden soll.

Das Arbeitgeberangebot

Dass die Arbeitgeber die Forderungen von ver.di und dem dbb nach Lohnsteigerungen in Höhe von 10,5 %, mindestens aber um 500 €, nicht erfüllen würden, war zu erwarten. Spannend zu sehen ist, welchen Lösungsansatz Bund und VKA vorschlagen.

  • Inflationsausgleich ja, aber nicht allein durch dauerhaft wirkende Tarifsteigerungen

Die Arbeitgeber teilen die Auffassung der Gewerkschaften, dass ein Weg gefunden werden muss, mit der hohen Inflation umzugehen. Anders als diese wollen sie den Inflationsausgleich jedoch nicht in erster Linie durch dauerhaft wirkende Tarifsteigerungen, sondern vor allem durch hohe steuerbegünstigte Einmalzahlungen erreichen.

  • Soziale Komponente ja, aber nicht in Form eines Mindestbetrages

Auch bei der Forderung nach einer sozialen Komponente kommen die Arbeitgeber den Gewerkschaften entgegen. Allerdings wollen sie keinen tabellenwirksamen Mindestbetrag. Vielmehr soll die angebotene Einmalzahlung für alle gleich hoch sein, wovon die Beschäftigten in den unteren Entgeltgruppen vergleichsweise am meisten profitieren würden. Relativiert wird diese soziale Komponente aber dadurch, dass die Arbeitgeber die Jahressonderzahlung besonders in den oberen Entgeltgruppen stark und dauerhaft anheben wollen.

  • Stellschrauben sind der Umfang der Erhöhungsschritte, ihr Zeitpunkt und die Laufzeit

Aus Arbeitgebersicht – das ist der Subtext des Angebots von Bund und VKA – sollten die Stellschrauben in den weiteren Verhandlungen der Umfang der Erhöhungsschritte, ihr Zeitpunkt und die Laufzeit sein.

Die Gewerkschaftsreaktion

Dass die Gewerkschaften das erste Arbeitgeberangebot als enttäuschend ablehnen würden, war ebenfalls zu erwarten. Noch nicht klar ist, ob sie sich auf den von den Arbeitgebern vorgeschlagenen Lösungsansatz grundsätzlich einlassen werden.

Denn hierum wird es in der dritten Verhandlungsrunde vom 27. bis zum 29.3.2023 maßgeblich gehen: hohe und dauerhaft wirkende Tarifsteigerungen oder „Fahren auf Sicht“ mit umfangreichen, steuerbegünstigten Einmalzahlungen?

Entscheiden sich die Gewerkschaften gegen den Arbeitgebervorschlag, sind harte Auseinandersetzungen zu erwarten.

Was haben Bund und VKA am 23.2.2023 genau angeboten?

Tabellenerhöhung:

  • 3 % ab 1.10.2023
  • 2 % ab 1.6.2024


Inflationsausgleichsgeld
:

  • 1.500 € im Mai 2023
  • 1.000 € im Januar 2024


Anhebung der Jahressonderzahlung
:

  • EG 1 bis 8: von 84,51 % auf 90 % im Jahr 2024
  • EG 9a bis 12: von 70,28 % auf 75 % im Jahr 2023 und 90 % im Jahr 2024,
  • EG 13 bis 15: von 51,78 % auf 75 % im Jahr 2023 und 90 % im Jahr 2024.


Laufzeit
:

  • 27 Monate
  • 1.1.2023 bis 31.3.2025

Hendrik Hase
Rechtsanwalt

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