Die Verhandlungen werden an drei Terminen im Januar, Februar und März stattfinden, und zwar am 24.1.2023, am 22./23.2.2023 und am 27./28./29.3.2023.
Die für die rund 2,5 Mio. Beschäftigten von Bund und Kommunen zu findende Einigung würde ab dem 1.1.2023 gelten.
Gewerkschafts- und Arbeitgeberseite bereiten sich bereits intensiv auf die Auseinandersetzung über den richtigen entgeltpolitischen Weg in der Krise vor.
ver.di und der dbb beamtenbund und tarifunion haben jetzt angekündigt, sich auf eine einzige Forderung zu konzentrieren: Zweistellige Entgelterhöhungen. Sie verlangen, dass die Tabellenentgelte der Beschäftigten um 10,5 %, mindestens aber um 500 € monatlich steigen und die Ausbildungsentgelte um 200 € erhöht werden. Das ist die höchste Forderung, die Gewerkschaften bisher im Krisenjahr 2022 gestellt haben.
Die VKA hat sie als nicht realisierbar bezeichnet und ihre Kosten allein für die kommunalen Arbeitgeber mit 14,5 Mrd. € beziffert.
Die Rahmenbedingen für die Verhandlung sind denkbar schwierig.
Die führenden deutschen Wirtschaftsforschungsinstitute gehen in ihrem Ende September 2022 vorgestellten Herbstgutachten von folgender Entwicklung aus: Die Inflation wird im Jahr 2022 + 8,4 % und im Jahr 2023 + 8,8 % betragen. Zugleich wird die Wirtschaftsleistung im Jahr 2022 nur um + 1,8 % steigen und im Jahr 2023 sogar um - 0,4 % schrumpfen.
Für eine Lösung müssen gleich mehrere Herausforderungen bewältigt werden.
Aus Gewerkschaftssicht wird es um die Vermeidung eines Reallohnverlustes für die Beschäftigten gehen, der entstünde, wenn die Entgeltsteigerungen unterhalb der Inflationsrate blieben.
Aus Arbeitgebersicht wird die Finanzierbarkeit und die Erhaltung der Tabellenstruktur im Mittelpunkt stehen. Die VKA hat bereits darauf hingewiesen, dass die Mindestbetragsforderung in den unteren Entgeltgruppen zu Entgeltsteigerungen von mehr als 20 % führen würde. Dadurch würde das bisherige Gehaltsgefüge, d.h. die Abstände der Entgeltgruppen zueinander, nicht mehr zu halten sein.
Ob ein Kompromiss durch die Vereinbarung von – steuer- und abgabenfreien – Einmalzahlungen möglich ist, die in das Entgeltgefüge unangetastet lassen würden, ist offen. Die Idee, dieses Instrument in Tarifverhandlungen einzusetzen und durch die Befreiung von der Steuer- und Abgabenpflicht noch attraktiver zu machen, wurde vor wenigen Wochen von der Bundesregierung in die Diskussion um eine sog. Konzertierte Aktion mit dem DGB und der BDA eingebracht. Die Gewerkschaften haben allerdings bereits deutlich gemacht, dass sie dauerhafte Tarifsteigerungen anstreben, da sich das Preisniveau ebenfalls dauerhaft erhöhe.
Einen Hinweis, in welche Richtung sich die Entgeltpolitik in Zeiten hoher Inflation bewegen wird, gibt möglicherweise die aktuell laufende Tarifrunde für die 3,6 Mio. Beschäftigten in der Metall- und Elektroindustrie. Die IG Metall fordert hier eine Lohnerhöhung von 8,0 %. Die seit September 2022 geführten Verhandlungen sind im dritten Termin noch ohne Ergebnis geblieben.
Über die weitere Entwicklung werden wir berichten.
Hendrik Hase
Rechtsanwalt
Gerne können Sie auch unser Kontaktformular benutzen und wir melden uns bei Ihnen.
Kontaktformular