Liebe Leserin, lieber Leser,
die Diskussion um die Verschiebung gesetzlicher Feiertage auf den nächsten Werktag, soweit sie auf einen arbeitsfreien Samstag oder Sonntag fallen, ist in den letzten Jahren häufiger geführt worden, besonders in arbeitgeberfreundlichen Kalenderjahren. Das Argument für die Arbeitnehmerseite ist, dass die gesetzlichen Feiertage der Erholung dienen. Dies ist – meiner Meinung nach – falsch, da Urlaub dem Erholungszweck dient, die gesetzlichen Feiertage jedoch einen historischen bzw. kirchlichen Bezug haben und nicht primär Erholungscharakter haben. Das Gegenargument der Arbeitgeberseite ist, dass in Deutschland im europäischen Vergleich Arbeitnehmer aus der Summe von gesetzlichem sowie vertraglichem Urlaub und Feiertagen überdurchschnittlich viele freie Tage haben. Die Vorstöße von der SPD und der Linken sind – soweit ersichtlich – noch nicht kommentiert worden. Wie könnten ggf. diese Vorstöße umgesetzt werden und wie können Arbeitgeber reagieren?
Die gesetzlichen Feiertage sind in landesrechtlichen Feiertagsgesetzen geregelt. In Bayern beispielsweise im Bayrischen Feiertagsgesetz, in Rheinland-Pfalz im Landesgesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage oder in Hessen im Hessischen Feiertagsgesetz. Das „Verschieben“ eines gesetzlichen Feiertags vom Wochenende auf den darauffolgenden Werktag, in der Regel Montag, müsste im Rahmen einer Änderung der Landes-Feiertagsgesetze erfolgen. Dies hätte aber nicht nur zur Folge, dass Arbeitnehmer frei haben, sondern dass Geschäfte oder Schulen geschlossen sind und die Feiertagsruhe einzuhalten ist. Aus Arbeitnehmersicht mag dies wünschenswert sein, aus Arbeitgebersicht wäre das – insbesondere während der Corona-Pandemie mit Zeiten eines harten Lockdowns – eine Katastrophe. Der Einzelhandel oder Friseure haben 2021 aufgrund des Lockdowns ohnehin nur eingeschränkt Möglichkeiten, Umsatz zu generieren. Die Verlegung der vier bundeseinheitlichen Feiertage von Wochenenden auf einen Werktag würde zu weiterem Umsatzverlust führen. Ein Mitwirken aller Bundesländer bei der Änderung der Länder-Feiertagsgesetze ist kaum vorstellbar.
Als Alternativlösung könnte der Vorstoß von SPD und der Linken durch zusätzliche Urlaubstage für die Arbeitnehmer gestaltet werden. Dies bedeutet, dass ein Feiertag, der auf das Wochenende fällt, nicht am darauffolgenden Werktag als bundes- oder landeseinheitlicher Feiertag durchgeführt wird. Vielmehr erhält jeder Arbeitnehmer für den durch das Wochenende entgangenen Feiertag einen zusätzlichen (gesetzlichen) Urlaubstag. Dies würde eine Änderung des Bundesurlaubsgesetzes erforderlich machen. Das Bundesurlaubsgesetz ist immerhin ein Bundesgesetz, so dass es nicht einer Umsetzung durch die Länder bedarf.
Eine etwaige Änderung würde sich allerdings nur auf den gesetzlichen Mindesturlaub beziehen. Je nach Regelung im Arbeitsvertrag könnte dieser gesetzliche Zusatzurlaub ins Leere gehen, wenn er durch den vertraglichen Teil des Urlaubsanspruchs bereits abgegolten wäre. Regelmäßig werden Arbeitnehmer in Deutschland vertraglich einen über den gesetzlichen Urlaub hinausgehenden Urlaubsanspruch erhalten.
Wenn eine gesetzliche Regelung durch die Bundesregierung nicht umgesetzt wird, könnte von den Gewerkschaften versucht werden, im Rahmen tarifvertraglicher Regelungen diesen Feiertags-Corona-Bonus durchzusetzen. Dies wird jedenfalls nicht ohne Gegenleistung möglich sein.
Meine Einschätzung ist, dass der Vorstoß von SPD und der Linken nur eine Idee bleibt und allenfalls freiwillig von Arbeitgebern umgesetzt wird.
Herzliche (arbeitsrechtliche) und gesunde Grüße aus München
Ihr Dr. Erik Schmid
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