Liebe Leserinnen, liebe Leser,
in diesem Blog möchte ich Sie zum einen in der gebotenen Kürze über die wesentlichen Ergebnisse der Tarifrunde 2021 im Bereich des Landes Hessen informieren. Zum anderen möchte ich Sie in diesem Zusammenhang auch auf den entsprechenden Beitrag von Rothländer verweisen, der im Januarheft der ZTR 2022 erscheinen wird, indem die Inhalte der Tarifeinigung dem Rechtsanwender umfassend dargelegt und erläutert werden. Von daher kann ich an dieser Stelle allenfalls eine kurze Übersicht der wesentlichen Eckpunkte der Tarifeinigung schildern.
1. Die Tabellenentgelte, incl. der Beträge aus einer individuellen Zwischen- oder Endstufe sowie die Tabellenwerte für die Entgeltgruppen 2 Ü, 13 Ü und 15 Ü werden zum 1.8.2022 um 2,2 % und zum 1.8.2023 um weitere 1,8 %, mindestens aber um 65,00 € erhöht.
2. Das monatliche Ausbildungsentgelt wird ab dem 1.8.2022 um einen Festbetrag von 35,00 € und ab dem 1.8.2023 um einen weiteren Festbetrag in Höhe von 35,00 € erhöht.
3. Es wird eine Corona-Sonderzulage gewährt. Die Höhe der Zahlung beträgt für Vollzeitbeschäftigte insgesamt 1.000,00 €, für Auszubildende sowie Praktikantinnen und Praktikanten 500,00 €.
4. Um Fachkräfte zu gewinnen, wird eine neue Entgeltgruppe 16 eingeführt (Anlage B zum TV-H).
5. Wird im Rahmen der Berufsausbildung die Abschlussprüfung mit der Note „befriedigend“ oder besser abgeschlossen, erfolgt unmittelbar eine Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, wenn nicht personen-, verhaltens-, betriebsbedingte oder gesetzliche Gründe dagegensprechen.
6. Wer einen Anspruch auf die Jahressonderzahlung nach § 20 TV-H hat, kann bis zum 30.9. des jeweils laufenden Jahres geltend machen, dass ihm bzw. ihr die nach § 20 Abs. 2 TV-H zustehende Jahressonderzahlung im Umfang von 2 Arbeitstagen umgewandelt wird. Was in der Privatwirtschaft also bereits seit Langem üblich ist („Freizeit gegen Geld“) erhält nun auch Einzug in den öffentlichen Dienst.
7. Abschluss eines Tarifvertrages zur Digitalisierung (DigeTV-H) zum Schutz der Beschäftigten bei der erstmaligen Einführung digitaler Arbeitsprozesse oder ihrer Ausweitung und Fortentwicklung. Darüber hinaus soll der „Tarifvertrag über Rahmenbedingungen zum Mobilen Arbeiten für die Beschäftigten des Landes Hessen“ vereinbart werden.
8. Es wurde endlich eine „Entgeltordnung für die Lehrkräfte und die im Schuldienst unterrichtsunterstützenden Beschäftigten des Landes Hessen“ (TV EGO-L-H) vereinbart. Diese umfasst immerhin stolze 66 Seiten.
9. Das im Rahmen der Tarifrunde 2017 geschaffene LandesTicket Hessen wird unverändert aber befristet bis zum 31.12.2024 weitergeführt. Das ein solches Ticket heute im Hinblick auf die zurecht geforderte Priorisierung des Umweltschutzes im öffentlichen Dienst immer noch kein Standard ist, kann ich leider nicht nachvollziehen.
10. Wie schon beim Tarifergebnis 2019 wurde auch diesmal vereinbart, dass die Übertragung der vereinbarten linearen Entgelterhöhungen auf die Besoldung und Versorgung zeitgleich und systemgerecht angestrebt wird. Das gilt ausdrücklich auch für die Corona-Sonderzahlungen.
Insgesamt finde ich die getroffene tarifliche Einigung durchaus positiv. Sie lässt optimistisch in die Zukunft blicken.
Bleiben Sie bitte gesund!
Mit herzlichen Grüßen
Ihr
Boris Hoffmann
1 Zum gleichlautenden umfassenden Aufsatz von Rothländer siehe die Januarausgabe der ZTR 2022, 11.
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