Was Sie zur aktuellen Einigung in den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen wissen müssen

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Und wieder ist es so weit. Die Tarifvertragsparteien haben sich dann doch noch im Rahmen der dritten Verhandlungsrunde am Sonntag, dem 25.10.2020 einigen und damit ein Schlichtungsverfahren abwenden können. Dieser Blog gibt Ihnen einen Überblick über die wesentlichen Punkte der Tarifeinigung, allerdings im Wesentlichen auf die Bereiche der allgemeinen Verwaltung und der Pflegeberufe beschränkt.1

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

ich habe das Gefühl, dass alle Tarifvertragsparteien und damit sowohl die Arbeitgeberverbände bzw. der Bund und die teilnehmenden Gewerkschaften ver.di und dbb tarifunion mit dem Tarifabschluss gut leben können. Dies zeigen etwa erste Äußerungen auf der Arbeitgeberseite aber auch die hohe Zustimmungsquote der gewerkschaftlich organisierten Mitglieder.

Der Tarifeinigung gingen zähe Verhandlungen voraus, die die Gewerkschaften mit Warnstreiks flankierten. Kern der Einigung ist u. a. die Stärkung des Pflegebereichs und eine stärkere Anhebung der Tabellenentgelte der unteren Einkommen. So werden die Gehälter der Mitarbeiter in zwei Stufen linear um insgesamt 3,2 % steigen, wobei das Pflegepersonal durch die Einführung einer zusätzlichen Pflegezulage in einer Höhe von 120 Euro und der Anhebung der Zulage in der Intensivmedizin auf 100 Euro und der Wechselschichtzulage auf 155 Euro besonders vom Tarifabschluss profitieren wird. Die Tarifvereinbarung läuft bis Ende 2022.

Nun zu den Einzelheiten:

  1. Die Tabellenentgelte werden einschließlich der Beträge aus individuellen Zwischen- und Endstufen sowie der Tabellenwerte der Entgeltgruppen 2Ü und 15Ü

    • ab dem 1. April 2021 um 1,4 Prozent, mindestens aber 50 Euro, und
    • ab dem 1. April 2022 um weitere 1,8 Prozent

    erhöht. Selbiges gilt auch für tarifliche Zulagen, wie etwa für Funktionszulagen.2

  2. Die Tarifvertragsparteien haben einen „Tarifvertrag Corona-Sonderzahlung 2020“ abgeschlossen. Danach erhalten die Beschäftigten zur Abmilderung der besonderen Anstrengungen während der Corona-Pandemie bis zum 31.12.2020 eine einmalige Sonderzahlung in einer Höhe von 300 Euro (EG 13 bis 15), 400 Euro (EG 9a bis 12) bzw. 600 Euro (bis EG 8). Zudem erhalten Auszubildende, Praktikanten und Studierende eine entsprechende Einmalzahlung in einer Höhe von 225 Euro.

  3. Eine Corona-Sonderprämie im öffentlichen Gesundheitsdienst erhalten zudem Beschäftigte, die im Zeitraum vom 1.3.2020 bis zum 28.2.2021 in einer Gesundheitsbehörde überwiegend zur Bewältigung der Corona-Pandemie eingesetzt (gewesen) sind und zwar in der Form eines monatlichen Festbetrags von 50 Euro.

  4. Das Ausbildungsentgelt nach dem TVAöD und das Praktikantenentgelt nach dem TVPöD wird jeweils

    • ab dem 1. April 2021 um 25 Euro und
    • ab dem 1. April 2022 um weitere 25 Euro

    erhöht. Das Studienentgelt (§ 8 Abs. 1 Satz 2 TVSöD) wird zeitgleich zunächst um 50 Euro und anschließend nochmals um 25 Euro angehoben.

  5. Die Jahressonderzahlung gemäß § 20 Abs. 2 Satz 1 TVöD wird für die Entgeltgruppen 1 bis 8 im Tarifgebiet West ab dem Jahr 2022 auf 84,51 Prozent erhöht. Im Tarifgebiet Ost wird für die Entgeltgruppen 1 bis 8 die Jahressonderzahlung für das Jahr 2022 auf 81,51 Prozent und ab dem Jahr 2023 auf 84,51 Prozent angehoben.

  6. Die Regelungen der Altersteilzeit werden bis zum 31.12.2022 verlängert.

  7. § 16a TVAöD (Übernahme von Auszubildende) wird wieder bis zum 31.12.2022 in Kraft gesetzt.

  8. Die Arbeitszeit des Tarifgebietes Ost wird an diejenige des Tarifgebietes West ab dem 1.1.2023 mit 39,0 Stunden wöchentlich angeglichen.

  9. Um die Attraktivität des öffentlichen Dienstes zu steigern, können zukünftig Bestandteile des Entgelts zu Zwecken des Leasings von Fahrrädern im Sinne des § 63a StVZO einzelvertraglich umgewandelt werden.

  10. Der TV-COVID bleibt über den 31.12.2020 bis zum 31.12.2021 anwendbar.

So, ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick über die Inhalte der aktuellen Tarifeinigung vermitteln.


Ihr

Boris Hoffmann


1 Eine umfassende Darstellung des Tarifabschlusses finden Sie etwa im aktuellen ChefNL des KAV NW 127/20 vom 27.10.2020.

2 Im Anwendungsbereich des TV-V beträgt die Erhöhung der Tarifentgelte jeweils zum selbigen Zeitraum 1,56 % bzw. 1, 8 %.

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1 Kommentar zu diesem Beitrag
kommentiert am 12.11.2020 um 14:09:
Hallo, gibt es diese Corona-Sonderzahlung auch für Beamte der Kommunen?
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