Leitsatz
Der Widerspruch nach § 613a Abs. 6 BGB ist gegenüber dem „neuen Inhaber“ oder dem „bisherigen Arbeitgeber“ zu erklären; er richtet sich gegen den letzten Übergang des Arbeitsverhältnisses infolge des letzten Betriebsübergangs.
Orientierungssätze
Auf die vollständige Begründung der Entscheidung wird verwiesen.
BAG vom 24.4.2014 – 8 AZR 369/13 –
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