Diese Bekanntmachung tritt am 1. Februar 2021 in Kraft. Mit Ablauf des 31. Januar 2021 tritt die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 22. August 2018 (AllMBl. S. 481) außer Kraft.
Die bisherigen Vordrucke dürfen daneben noch bis zum 1. März 2021 weiterverwendet werden, maßgeblich ist der Tag der Einleitung des bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahrens (Art. 64 Abs. 1 Satz 1 BayBO).
Planmappen dürfen auch künftig verwendet werden. Sie sollen in den Farben grün (Urschrift), rot (Ausfertigung für den Bauherrn) und beige (Ausfertigung für die Gemeinde, die nicht untere Bauaufsichtsbehörde ist) gehalten sein. In der rechten oberen Ecke des Deckblatts sind Felder für den Namen des Antragstellers, das Aktenzeichen und den Namen der Gemeinde vorzusehen. Weitere Angaben der Bau- beziehungsweise Abgrabungsantragsvordrucke oder Angaben für die Stellungnahme der Gemeinde dürfen nicht auf die Planmappen gedruckt werden.
Näheres zur Novelle BayBO 2021 finden Sie hier: https://www.rehm-verlag.de/baurecht/baybo/
CD., 27.1.2021
Bedarfsgerechte und (flächen-)nachhaltige Planungs- und Umsetzungsstrategien für den Wohnbedarf der Zukunft - Ein Handlungsleitfaden für das Rathaus
Zeitschrift für Wissenschaft und Praxis
Kommentar mit einer Sammlung baurechtlicher Vorschriften
Schnelleinstieg mit den aktuellen Texten der VOB 2019, der VgV und des GWB
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