Das Gesetz enthält zum Beispiel einen wesentlichen neuen Baustein, um die Preisspirale auf dem Bodenmarkt zu dämpfen: Alle Kommunen können zukünftig das Vorkaufsrecht zum gutachterlich ermittelten Verkehrswert ausüben. Sie müssen somit nicht mehr zum Höchstgebot erwerben. Damit wird einer langjährigen Forderung des Deutschen Städtetages entsprochen.
Ein weiterer Punkt: In Innenstadtbereichen, in denen kein Bebauungsplan gilt, können die Städte zukünftig mit einem neuen, sektoralen Bebauungsplan speziell für den Wohnungsbau Einfluss nehmen, indem sie nun auch in diesen Gebieten einen bestimmten Anteil an geförderten Wohnungen bestimmen können.
Oder auch enthalten ist der mögliche neue Genehmigungsvorbehalt für die Umwandlung von Miet- in Wohneigentum: Um die Struktur von Stadtvierteln zu erhalten und vor Verdrängung zu schützen, müssen die Städte künftig gefragt werden. Für das Umwandlungsverbot wird es aber künftig in der Verantwortung der Länder liegen, diese Schutzvorschrift zur Anwendung kommen zu lassen.
Der Entwurf enthält noch vieles mehr. Die Entwicklung der Gesetzgebung bleibt abzuwarten.
Nächste Schritte:
Die Novelle muss im Bundesrat verabschiedet werden. Im Anschluss müssen die Länder noch die zugehörigen Rechtsverordnungen erlassen.
CD.
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