Mit dem Entwurf des „Ersten Gesetzes zur Änderung der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (Baurechtsmodernisierungs-Änderungsgesetz – BauModÄG NRW), die zuletzt erst in 2018 neu gefasst worden ist,werden die erforderlichen Änderungen in den landesgesetzlichen Rahmen des Bauordnungsrechts umgesetzt.
Neben weiteren Anpassungen des nordrhein-westfälischen Bauordnungsrechts an die Musterbauordnung werden insbesondere Änderungen vorgenommen, um den Mobilfunkausbau (5G) zu beschleunigen.
Weitere Änderungen betreffen Rechtsvorschriften, die zu einer weiteren Beschleunigung von Baugenehmigungsverfahren führen sollen.
Darüber hinaus werden Vorschriften geändert, um das Schaffen von zusätzlichem Wohnraum über beispielsweise Dachgeschossaus- und aufbauten zu fördern.
Um das nachhaltige Bauen zu fördern, werden im Abstandsflächenrecht Erleichterungen für nachträgliche Maßnahmen zum Zwecke der Energieeinsparung an Bestandsgebäuden geschaffen.
Die Änderungen betreffen im Einzelnen das Inhaltsverzeichnis und die §§ 2, 3, 6, 8, 11, 26, 30, 34, 35, 39, 42, 43, 47, 48 (Neufassung), 49, 50, 53, 54, 57, 58, 60, 61, 62, 63, 64 (Neufassung), 65, 66 (Neufassung), 67, 68, 69, 70, 71, 73, 74, 78, 79, 81, 82, 83, 86, 87, 88, 89, 90.
Der Entwurf soll noch im Dezember 2020 in den Landtag eingebracht werden. Als Inkrafttretensdatum ist derzeit der 1.7.2021 vorgesehen.
CD. 10.11.2020
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