I. Aktuelles aus der Gesetzgebung
1. Vorgriffsregelung des HMdIuS für elektronische Personalratssitzungen
2. Gesetzentwurf zur Bildung der Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit
II. Aktuelles aus der Rechtsprechung
VG Wiesbaden zur Generierung und Vorlage bestimmter „Personallenkungsmaßnahmen-Listen“ im Schulbereich
III. Aktuelles aus dem Tarifgeschehen
Update: Tarif- und Besoldungsrunde Hessen 2021
IV. Vorschau auf die HBR-Lieferungen in den nächsten Monaten
Im Rahmen der derzeit laufenden Beratungen für ein 3. Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (3. DRÄndG; s. HBR Newsletter 2/2021, Juni 2021) ist geplant, § 32 HPVG so zu ändern, dass künftig generell Personalratssitzungen als Video- oder Telefonkonferenzen durchgeführt werden können. Einzelheiten können der LT.-Drucks. 20/5897 v. 8.6.2021, S. 16 (= Art. 5 Nr. 2 des Gesetzentwurfes) entnommen werden. Im Vorgriff auf diese mögliche Änderung hat das HMdIuS jetzt lediglich im Wege des Erlasses mitgeteilt, dass dort keine Bedenken bestehen, wenn bereits im Vorgriff von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, unter der Voraussetzung, dass alle Mitglieder des Gremiums damit einverstanden sind. Gleichzeitig wird allerdings darauf hingewiesen, dass es sein kann, dass die geplante Regelung nicht in der Fassung des Gesetzentwurfes verabschiedet wird und in Kraft tritt, weil noch Erfahrungen gesammelt und ausgewertet werden sollen.
Wann der Landtag den Gesetzentwurf für ein 3. DRÄndG abschließend beraten wird, ist derzeit offen. Die parlamentarische Sommerpause begann am 19.7.2021. Zum Gesetzentwurf fand eine öffentliche, mündliche Anhörung durch den Innenausschuss des Landtages am 2.9.2021 statt. Die dazu eingegangenen Stellungnahmen können auf der Homepage des Landtages eingesehen werden. Die ersten Plenarsitzungen nach der Sommerpause sind in der Zeit vom 28.9. bis 30.9.2021 terminiert.
Erlass des HMdIuS v. 9.7.2021, Az.: 70c04.03-11-21/004
Über diesen Gesetzentwurf haben wir im Rahmen dieses Newsletters mehrfach berichtet (s. Newsletter 02/2021 v. 25.2.2012 und Nr. 03/2021 v. 1.5.2021). Ende Juli hat vor dem Innenausschuss und dem beteiligten Ausschuss für Wissenschaft und Kunst eine mündliche Anhörung zum Entwurf stattgefunden. Die dafür auch eingereichten schriftlichen Stellungnahmen können auf der Homepage des Hessischen Landtages eingesehen werden.
Am 2.9.2021 hat nun der Innenausschuss erneut beraten und auf Antrag der Koalitionsfraktionen und nur mit deren Stimmen beschlossen, dem Landtag zu empfehlen, den Entwurf in unveränderter Fassung anzunehmen (LT.-Drucks. 20/6328 v. 2.9.21).
Damit ist es nicht unwahrscheinlich, dass das Gesetz im Rahmen der in der Zeit vom 28.9. bis 1.10.2021 stattfindenden Plenarsitzungen unverändert beschlossen wird.
Im hessischen Schulbereich gibt es sogenannte „Personallenkungsmaßnahmen“ (PLM) in denen listenmäßig zusammengefasst ist, welche Lenkungsmaßnahmen für eine einzelne Schule geplant ist. Die Liste weist die die jeweiligen Fehl- bzw. Mehrstunden aus, die die jeweilige Über- oder Unterversorgung einer Schule mit Lehrkräften darstellt. Die Liste wird digital geführt, muss aber gesondert generiert werden. Es ist ein MS-Excel-Report aus dem SAP-System. Der GPR beantragte eine gesonderte Auswertung mit einer Auflistung aller Schulen, die ein „Delta“, welches größer ist als eine gute Stelle (30 Stunden Plus oder Minus), ausweist. Das Staatliche Schulamt verweigerte die Vorlage dieser gesonderten Liste. Der GPR sei kein Kontrollorgan des Staatlichen Schulamtes. Der GPR stellte daraufhin den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung mit dem Ziel, das Staatliche Schulamt zur Erstellung und Vorlage einer solchen gesonderten Liste zu verpflichten.
Erfolglos. Das Gericht wies darauf hin, dass § 61 Abs. 1 HPVG als Anspruchsgrundlage ausscheide. Zwar stehe dem GPR insoweit ein allgemeines Überwachungsrecht zu, das führt aber nicht zum Anspruch auf Vorlage der begehrten Liste, weil er (der GPR) durch Vorlage der Liste diese Überwachungsaufgabe nicht ausüben kann. Er habe in seiner Antragsschrift dies auch nicht dargetan. Der Personalrat sei nicht die Personalabteilung, es stehe ihm nicht zu, der Dienststellenleiterin personelle Alternativen zu unterbreiten (S. 8 des amtlichen Entscheidungsumdruckes). Auch § 62 Abs. 2 HPVG scheide als Anspruchsgrundlage aus, weil noch nicht einmal im Ansatz dargelegt worden sein, woraus sich die Erforderlichkeit einer solchen Liste ergebe.
VG Wiesbaden v. 12.4.2021, Az.: 23 L 244/21.WI.PV.
Beschwerde zum HessVGH wurde zugelassen. Es ist nicht bekannt, ob sie eingelegt wurde.
Im HBR-Newsletter 4/2021 v. 16.6.2021 hatten wird darüber informiert, dass im Herbst 2021 die nächste Tarif- und Besoldungsrunde für den Bereich des Landes Hessen (TV-H; hessische Beamtinnen und Beamte) ansteht.
a) Termine:
Nachfolgend die derzeit feststehende Terminleiste:
30.4. bis 2.7.21: Zeitraum für die Diskussion zur Forderungsaufstellung
27.8.21: Forderungsbeschluss der ver.di-Tarifkommission Land Hessen
30.9./01.10.2021: Termin zur Kündigung der Entgelttabellen und Ende der Friedenspflicht. Die aktuellen Entgelttabellen wurden zu diesem Zeitpunkt fristgerecht gekündigt. Ab dem 1.10.2021 besteht keine Friedenspflicht mehr.
1.9.21: Auftakt der Verhandlungen mit dem Land Hessen (1. Verhandlungsrunde) und
14.10. (2. Verhandlungsrunde) und 15.10.21 (3. Verhandlungsrunde).
b) Forderungsbeschluss:
Wie geplant hat die ver.di Tarifkommission in Abstimmung mit den anderen beteiligten DGB-Gewerkschaften GEW, GdP und IG BAU am 27.8.2021 die folgenden Forderungen beschlossen:
Die Tabellenentgelte (Anlagen B, C und F) werden um 5 v. Hd., mindestens 175 €, erhöht.
Die Ausbildungsentgelte sowohl für Auszubildende nach dem BBiG (§ 8 Abs. 1 TVA-H BBiG) als auch in der Pflege (§ 8 Abs. 1 TVA-H Pflege) sowie die Entgelte für Praktikantinnen und Praktikanten (§ 8 Abs. 1 TV-Prakt. Hessen) werden um 100 € erhöht.
Die Laufzeit der Einkommensentwicklung soll 12 Monate betragen.
Die Regelungen in § 19 TVA-H BBiG sowie § 18a TVA-H Pflege ist so zu ändern, dass Auszubildende nach bestandener Prüfung unbefristet übernommen werden.
Neben diesen Forderungen gibt es die folgenden Erwartungen an den Arbeitgeber:
→ Digitalisierung und Home-Office: Im Zuge der Modernisierung der Arbeitswelt eine tarifvertragliche Regelung zum mobilen Arbeiten bzw. Home-Office, in der die Rahmenbedingungen hierfür festgelegt werden, sowie die Absicherung/Qualifizierung der Beschäftigten im Zusammenhang mit digitalem Arbeiten.
→ Befristung: In § 40 wird Nr. 8 zu § 30 TV-H dahingehend ergänzt, dass die Ausweitung unbefristeter Beschäftigungsverhältnisse für wissenschaftliche und künstlerische Beschäftigte auf mindestens 50% bis zum Jahr 2025, als ersten Schritt auf 35% bis zum Jahr 2023 angestrebt wird. Weiterhin soll eingefügt werden, dass für administrativ-technische Beschäftigte Befristungen nur in Fällen persönlichen Vertretung möglich sind.
→ Die Jahressonderzahlung gemäß § 20 TV-H beträgt ab 2021 in den Entgeltgruppen 1 bis 9b 90% und in den Entgeltgruppen 10 bis 15 60% der Bemessungsgrundlage nach Absatz 3.
→ Entlastung der Beschäftigten z.B. durch Verringerung der Jahresarbeitszeit.
→ Weiterentwicklung von Eingruppierungsvorschriften im TV-H bzw. Anpassung an das Tarifrecht im übrigen öffentlichen Dienst insbesondere in den folgenden Bereichen:
• Umsetzung der Vereinbarung aus dem Tarifabschluss 2019: Anpassung der Eingruppierung für Beschäftigte im Straßenbetriebsdienst und Straßenbau (Abschnitt 3.7, Teil III der Anlage A TV-H) analog der tarifvertraglichen Regelung bei der Autobahn GmbH des Bundes.
• Landschaftsingenieure (Einbeziehung in den Abschnitt 21)
• Meisterinnen und Meister (Abschnitt 15)
• Beschäftigte mit Restaurierungs-, Präparierungs- und Konservierungsarbeiten (Abschnitt 17)
• Laborantinnen und Laboranten (Abschnitt 21.4)
→ Einbeziehung Studentischer Hilfskräfte in den Geltungsbereich des TV-H.
→ Zeit und wirkungsgleiche Übernahme des Tarifergebnisses auf Beamtinnen und Beamte und Versorgungsempfänger
Die erste Verhandlungsrunde hat bereits stattgefunden. Ohne Ergebnis.
September 2021:
407. Aktualisierung Gesamtausgabe =
202. Aktualisierung Teilausgabe IV
§ 26 HBG, Anhänge
Oktober 2021:
408. Aktualisierung Gesamtausgabe =
201. Aktualisierung Teilausgabe IV
Tarifrecht, u.a. mit Stichwortverzeichnis
409. Aktualisierung Gesamtausgabe =
203. Aktualisierung Teilausgabe IV =
32. Aktualisierung BeamtStG
§§ 7, 12, 29 BeamtStG
November 2021:
410. Aktualisierung Gesamtausgabe =
111. Aktualisierung Teilausgabe I =
§§ 27, 33, 35, 43-49, 50-55, 73, 83 HPVG, BPersVG Text & Synopse
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