Bayern wirbt: „Werden Sie Lehrer mit Beamtenstatus!“

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Auf Plakaten und mit persönlichen Anschreiben wirbt das Bayer. Kultusministerium seit März 2023 mit dem Beamtenstatus und seinen Vorzügen für eine Tätigkeit als Lehrer.1 Hat man das Problem endlich richtig erkannt oder ist das ein Schuss ins eigene Bein?

Liebe Leserin, lieber Leser,

 „Als Lehrerin oder Lehrer hast du jede Menge Flexibilität: Spontan am Nachmittag Zeit für Family & Friends? Sichi! Dazu kommen die ganzen Sicherheiten des Lehramts: auf Lebenszeit verbeamtet und gut bezahlt!“

Das ist – wortwörtlich – die Werbung des Bayer. Kultusministers für den Einstieg in den Lehrerberuf, und hiermit will der Freistaat gegen den latenten Lehrermangel vorgehen. Mit dieser Werbekampagne richtet sich Bayern an die diesjährigen Abiturientinnen und Abiturienten.

Dazu ist Folgendes zu bemerken:

1. Richtig ist:

Lehrer müssen nach ihrem Verfassungsauftrag in aller Regel verbeamtet werden. Auch ihre Tätigkeit unterliegt dem Funktionsvorbehalt des Art. 33 Abs. 4 G. Um ständige Wiederholungen zu vermeiden, lesen Sie bitte dazu die Beiträge:

2. Richtig ist weiterhin:

Nicht nur – aber gerade auch – in Bayern fehlt es an Lehrern für alle Schularten und das an allen Ecken und Enden.2

Mit Sonderzahlungen, Angeboten für Quereinsteiger und einer verstärkten Werbung versucht Bayern nun die dringend benötigten Lehrkräfte zu rekrutieren.3

Das Kultusministerium bietet zum Beispiel den Abiturjahrgängen 100 Euro Belohnung an, wenn sie in ihrer Abizeitung eine ganzseitige Werbung für den Lehrerberuf schalten und nennt das Ganze „Druckkostenzuschuss“.4

Diese Werbekampagne des Kultusministeriums sorgte nun allerdings gerade bei den Lehrergewerkschaften für Unverständnis und für Gegenwind: Es werde unterstellt, dass Lehrkräfte eine vollbezahlte Teilzeittätigkeit ausübten. Man kritisiert insbesondere eine Werbung des bayer. Kultusministers Piazolo, mit welcher er die zeitliche Flexibilität des Berufes im Gegensatz zu „normalen“ Dienstleistungen im Büro mit folgenden Worten unterstreicht:

„Nein zu 9 to 5!“.

Die Lehrkräfte fühlen sich durch diese Kampagne in ihrem beruflichen Ansehen „auf den Arm genommen“.5

So mancher „normale“ Berufstätige wird die „Mär“ vom vollbezahlten Teilzeitberuf allerdings bestätigen, wenn er im Sommer seine Überstunden einbringt und im Schwimmbad oder auf dem Tennis- oder Golfplatz nachmittags vor allem Rentner, Mütter – und eben Lehrer antrifft.

Dabei drängt sich aber doch folgende Frage auf: Sollte es den Eltern, der Allgemeinheit und den Dienstherren nicht das Wichtigste sein, dass unsere Kinder von bestens ausgebildeten und hoch motivierten Fachkräften an unseren Schulen unterrichtet werden, die ihren verfassungsrechtlichen Bildungsauftrag auch wirklich ernst nehmen?

Zu Recht verlangen wir von unseren Lehrern unseren Kindern den bestmöglichen Unterricht zu bieten. Dazu ist es aber auch entscheidend, dass jeder Lehrer durch das Beamtenverhältnis persönlich und finanziell abgesichert wird!

Dagegen dürfte es doch wohl keine Rolle spielen, ob ein Lehrer seinen Unterricht nachmittags, abends oder sonst irgendwann vor- und nachbereitet und wann er die Schulaufgaben korrigiert!

Abschließend soll auch ein ganz besonderer Umstand nicht unerwähnt bleiben:

Mit dem Hinweis auf das (mögliche) Beamtenverhältnis trifft das Kultusministerium die „Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)“ besonders hart, weil diese – trotz aller gegenteiligen Beteuerungen – den Beamtenstatus der Lehrer gänzlich abschaffen will.


Ihr

Dr. Maximilian Baßlsperger


Lesen Sie dazu auch die Beiträge:


Literaturhinweis:

Zum Funktionsvorbehalt siehe Weiß/Niedermaier/Summer: § 1 BeamtStG, Rn. 25ff.

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