Liebe Leserin, lieber Leser,
Steuerzahlerpräsident Reiner Holznagel fordert, den Beamtenstatus grundsätzlich auf den Prüfstand zu stellen, im Schul- und Lehrbetrieb ist er aus seiner Sicht erst gar nicht notwendig.
Hinweis:
Der Verfasser dieses Beitrags hat sich in einem Interview der Bayerischen Staatszeitung bereits zu dieser Meinung geäußert. Siehe: https://www.bayerische-staatszeitung.de/staatszeitung/politik/detailansicht-politik/artikel/das-system-hat-sich-bewaehrt.html#topPosition
Nach Ansicht des Bundes der Steuerzahler würden die öffentlichen Haushalte durch die Beamtenverhältnisse der Lehrer unnötig belastet.1
Aber genau das Gegenteil ist der Fall!
1. Holznagel stellt zunächst nur auf die aktuellen Pensionskosten ab, lässt aber alle anderen Aspekte außer Betracht.
So fallen Zahlungen zur Altersversorgung (Pension) für den Dienstherrn von Beamten im Gegensatz zur Rentenversicherung erst nach dem Dienstverhältnis an. Der Dienstherr muss außerdem weder in die Arbeitslosenversicherung einbezahlen, noch muss er Krankenversicherungsbeiträge abführen. An die Stelle regelmäßiger Beiträge in die gesetzliche Krankenversicherung treten vielmehr in aller Regel wesentlich niedrigere Beihilfeleistungen, die der Dienstherr darüber hinaus nur im Bedarfsfall zu erbringen hat.
2. Zu dem finanziellen Vergleich der beiden Beschäftigungsverhältnisse stellte der Bundesrechnungshof als unabhängige Stelle in einem im vollen Umfang einsehbaren Gutachten2 Folgendes fest:
„Einige Bundesländer sind unter dem Druck enger haushaltspolitischer Spielräume dazu übergegangen, bisher von Beamten wahrgenommene Aufgaben, schwerpunktmäßig im Kultusbereich, Arbeitnehmern zuzuweisen. Nach den Ergebnissen der vorliegenden Untersuchung kann diese Vorgehensweise aber nicht empfohlen werden….
Zwar übersteigen die laufenden Ausgaben des Dienstherrn für die Bezüge von Beamten unter Einbeziehung der Altersversorgung die vergleichbaren Ausgaben des öffentlich-rechtlichen Arbeitgebers für einen Arbeitnehmer, dies wird aber dadurch überkompensiert, dass die Finanzierung der Ausgaben, die für Arbeitnehmer im Schwerpunkt früher anfallen, bei Beamten geringere Ausgaben verursacht, insgesamt gesehen also die Beschäftigung von Beamten finanziell günstiger erscheint….
Das Ergebnis dieses Gutachtens:
Einzelwirtschaftliche, betriebswirtschaftlich und finanzwirtschaftlich orientierte Überlegungen sprechen gegen einen Ersatz von Beamten durch Arbeitnehmer“.3
Es zeigt sich also nach den Ausführungen des Rechnungshofes, dass der Status des Beamten am besten auf die Ansprüche der einzelnen Dienstherren abgestimmt ist.
Dies ergebe sich – so der Rechnungshof – insbesondere aus folgenden Tatsachen, die hier nochmals aufgeführt werden sollen:
3. Der Beamtenstatus stellt „ein besonderes Dienst- und Treueverhältnis“ der Lehrkräfte sicher.
a) Dieses Dienst- und Treueverhältnis verbietet es den Lehrern – wie auch den Beamten bei Polizei, Zoll oder Justiz – zu streiken. Auf diese Weise wird also das Grundrecht auf Bildung der Kinder und der entsprechende Rechtsanspruch ihrer Eltern besonders gesichert.
Nicht bedacht werden von den Kritikern insbesondere die Folgen, die sich bei einem Streik von Lehrern für die Eltern ergeben:
b) Lehrer müssen weiterhin unabhängige Vorbilder sein, wobei diese Unabhängigkeit nach dem Selbstverständnis des Berufsstandes sowohl
gegeben sein muss.
Und genau das gewährleistet der Beamtenstatus!
4. Statt sich gegen das Berufsbeamtentum von Lehrern zu wenden, sollte man besser fordern, den Lehrerberuf unter den Funktionsvorbehalt des Art. 33 Abs. 4 GG einzuordnen.
Das Beamtenverhältnis sollte zur Regel gemacht werden. Einen Ansatzpunkt liefert hier die Verfassung des Freistaates Bayern: Nach Artikel 133 Abs. 2 BV besitzen Lehrer an öffentlichen Schulen grundsätzlich die Rechte und Pflichten eines Staatsbeamten.“
5. Der Beamtenstatus bekämpft den Lehrermangel
Während der Bund der Steuerzahler den Beamtenstatus von Lehrkräften abschaffen möchte, sind einige Bundesländer (Beispiel: Mecklenburg-Vorpommern) dazu übergegangen, die Lehrer, statt ihnen ein Angestelltenverhältnis anzubieten, in ein Beamtenverhältnis zu übernehmen. Dies erscheint wegen der oben genannten Sicherheit und finanziellen Unabhängigkeit die weitaus attraktivere Alternative darzustellen und bietet letztendlich die Möglichkeit, der Lehrerknappheit in den Ländern weitgehend entgegenzuwirken. Die Personalfluktuation ist in Bereichen, in denen ein Beamtenverhältnis nicht besteht, außerdem wesentlich höher.
Ein zugegebenermaßen pragmatisches Argument, das aber insofern nicht von der Hand zu weisen ist, als das künftige Wohlergehen von uns allen zu einem großen Maße von der Bildung unserer Kinder abhängig ist.
Fazit zur Forderung des Bundes der Steuerzahler:
Erst überlegen und alle Argumente abwägen, bevor man an die Öffentlichkeit tritt!!
Ihr
Dr. Maximilian Baßlsperger
Lesen Sie dazu:
Literaturhinweis:
Weiß/Niedermaier/Summer, Beamtenrecht in Bayern, Rn. 2. zu § 1 BeamtStG
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