Ich will Beamter werden – wo kann ich mich bewerben?

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Interessenten, die sich für den öffentlichen Dienst bewerben wollen, stellt sich zunächst die Frage: Wo und wie kann ich mich bewerben? Der folgende Beitrag gibt Antworten auf diese beiden Fragen.

Interessenten, die sich für den öffentlichen Dienst bewerben wollen, stellt sich zunächst die Frage: Wo und wie kann ich mich bewerben? Der folgende Beitrag gibt Antworten auf diese beiden Fragen.

 

 

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

 

in dem Blog der vergangenen Woche mit dem Titel: Ich will Beamter werden – was muss ich beachten? wurden die verschiedenen Voraussetzungen aufgezeigt, die man erbringen muss, um überhaupt in ein Beamtenverhältnis berufen werden zu können. Folgende Ausführungen geben potentiellen Interessenten Tipps zur Frage:

 

Wo kann ich mich bewerben?“


Bei dieser Frage kann unterschieden werden:

 

a)    Weiß man bereits, bei welcher konkreten Verwaltung – zum Beispiel bei einer Gemeinde oder Stadt – man später tätig sein möchte, dann empfiehlt es sich, frühzeitig bei dieser Verwaltung anzufragen. Alle Verwaltungen sind nicht nur verpflichtet, entsprechende Auskünfte zu erteilen, ihnen ist an entsprechenden Anfragen ihrerseits sehr gelegen, um geeigneten Nachwuchs zu gewinnen. Außerdem gilt: Wer von sich aus Interesse zeigt, der besitzt stets einen gewissen Vorteil. 


b)    Wenn ich mich nur für einen bestimmten Bereich interessiere – zum Beispiel für einen Dienst bei der Polizei – so kann ich mich an die für meinen Heimatort zuständige Polizeidienststelle mit der Bitte um ein Informationsgespräch wenden. Man wird Ihnen dabei jederzeit gerne die gewünschten Auskünfte erteilen und Sie gegebenenfalls auch an mögliche Einstellungsbehörden weiterverweisen.

Näheres zur Polizeiausbildung findet man in Bayern z.B. unter http://www.polizei.bayern.de/wir/beruf/info/index.html/1860

 

c)    Wenn Sie sich einfach einmal über mögliche Tätigkeitsbereiche informieren wollen, so finden Sie entsprechende Informationen unter http://www.stmf.bayern.de/oeffentlicher_dienst/arbeitsplatz_oe_dienst/  Bitte beachten Sie hier auch die weiterführenden Links!


d)    Weiß man dagegen nur, dass man beim Staat arbeiten möchte und hat sonst keine Vorstellung, so empfiehlt sich eine Anfrage beim jeweiligen Landespersonalausschuss Ihres Bundeslandes. Für die Vergabe der Ausbildungs- und Studienplätze in der öffentlichen Verwaltung, in Justiz und Vollzug im Freistaat Bayern führt etwa die Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses jeweils einmal jährlich ein zentrales Auswahlverfahren durch.

Nähere Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen, der Auswahlprüfung und dem Einstellungsverfahren finden Sie unter http://www.lpa.bayern.de/lpa/ebenen/ausbildung/

 

e)    Nähere Informationen für eine Tätigkeit im Bayerischen Staatsdienst finden Sie ebenfalls unter: http://www.stmf.bayern.de/oeffentlicher_dienst/arbeitsplatz_oe_dienst/  

 

 

Allgemein gilt:


  1. Scheuen Sie sich nicht, entsprechende Anfragen zu stellen.
  2. Je früher Sie sich um eine Einstellung im Staatsdienst bemühen, desto größere Chancen bestehen, dass das Berufsziel auch verwirklicht werden kann. Dies gilt schon wegen der evtl. erforderlichen Teilnahme an einem Ausleseverfahren. Siehe dazu nochmals den Blog der vergangenen Woche mit dem Titel: Ich will Beamter werden – was muss ich beachten? 
  3. Warten Sie nicht, bis Sie Ihren Schulabschluss tatsächlich vorweisen können! Ideal ist es, wenn Sie sich schon 1 Jahr vor Ihrem Schulabschluss konkret informieren. 

 

Ihr

Dr. Maximilian Baßlsperger

 

 

 

Zu den Ernennungsvoraussetzungen vgl.:

 

  1. Baßlsperger, Einführung in das neue Beamtenrecht (print und online): Kapitel 7, Rn. 23 ff.
  2. v. Roetteken in v. Roetteken/Rothländer, HBR IV, § 7 BeamtStG, Rn. 1 ff.
  3. Zängl in Weiß/Niedermaier/Summer/Zängl, Beamtenrecht in Bayern, § 7 BeamtStG, Rn. 1 ff.
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