Liebe Leserin, lieber Leser,
am 7. Dezember haben SPD, Grüne und FDP nach der Zustimmung aller drei Parteien den Koalitionsvertrag unterzeichnet. Danach soll die Modernisierung und Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung zentrales Thema der neuen Bundesregierung sein.
Im Einzelnen heißt es:
Damit die öffentliche Verwaltung agiler und digitaler wird, sollen ressort- und behördenübergreifende agile Projektteams und Innovationseinheiten mit konkreten Kompetenzen gegründet werden.
Von der Leitung der Ministerien und den Führungskräften im öffentlichen Dienst erwartet die Ampel-Koalition, dass sie eine moderne Führungs- und Verwaltungskultur vorantreiben und für digitale Lösungen sorgen.
Die Ampel will proaktives Verwaltungshandeln durch antragslose und automatisierte Verfahren gesetzlich verankern.
Im Grunde handelt es sich auch hierbei um nichts als Plattitüden und längst lang geforderte und zumindest in Teilbereichen umgesetzte Ziele. „Wir bringen eine umfassende Digitalisierung der Verwaltung voran!“ Das ist aber beileibe nichts Neues, denn dieses Ziel verfolgten bekanntlich auch alle bisherigen Regierungen – mit mehr oder minder großem Erfolg.
Für die Angehörigen des öffentlichen Dienstes sollen Eigeninitiative und Mut der Beschäftigten wertgeschätzt und belohnt werden. Auch das klingt gut, ist aber wie die im Vertrag enthaltene Aussage, dass es nunmehr gelte, den Staatsdienst attraktiver zu gestalten, keinesfalls auch nur im Ansatz neu. Es fragt sich eben nur, wie die Umsetzung allgemein aussehen soll, da wegen der von der ehemaligen „großen Koalition“ durch die Änderung des Grundgesetzes die Kompetenzen in erster Linie bei den Landesgesetzgebern liegen, siehe Art 74 Abs. 1 Nr. 27 GG.
Man könnte dies insofern annehmen, als im Koalitionsvertrag folgende weitere Ziele vereinbart wurden:
Die dafür erforderlichen Vorgaben hat Bayern durch die im Leistungslaufbahngesetz enthaltenen, an keine starren Grenzen mehr gebundenen Übernahmemöglichkeiten bereits seit 2011 geschaffen (siehe Art. 6 LlbG).
Wenn man sich die Ausbildungsvorschriften der Fachbereiche der Hochschule in Bayern für den öffentlichen Dienst (früher: gehobener Dienst, jetzt 3. Qualifikationsebene), aber auch der Verwaltungsschulen (früher: mittlerer Dienst, jetzt 2. Qualifikationsebene) durchliest, stößt man darauf, dass Bayern auch diese Vorgabe schon längst praktiziert!
Auch hier kommt Bayern wieder eine Vorreiterrolle zu. Man braucht dabei nur die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst heranziehen. (https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVV_108268/true)
Wenn man dann auch noch die in Bayern bestehende, leichte Möglichkeit des nahezu prüfungsfreien beruflichen Aufstiegs durch das Instrument der modularen Qualifizierung ins Spiel bringt (Art. 20 LlbG), dann wird hiermit auch die Forderung nach einer größeren Attraktivität des öffentlichen Dienstes bereits entsprochen.
Schon Franz Josef Strauß sagte bekanntlich: „Bayern ist im Bund immer vorne!“
(„Und sollte Bayern tatsächlich einmal hinten sein, dass machen wir einfach hinten zu vorne!“)
Ihr
Dr. Maximilian Baßlsperger
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