Liebe Leserin, lieber Leser,
an dieses Zitat wurde so mancher Bürger erinnert, als die Machenschaften der beiden Bundestagsabgeordneten Nikolas Löbel und Georg Nüßlein im Rahmen einer Korruptionsaffäre um Provisionen für Maskenkäufe bei der Corona Krise aufgedeckt und bekanntgemacht wurden.
Der Abgeordnete trat aus seiner Partei aus und erklärte, er übernehme die Verantwortung für sein Handeln und ziehe die „notwendigen politischen Konsequenzen“. Der Unionspolitiker gestand ein, er habe die Ansprüche, die an seine Ämter gestellt werden, verletzt. „Dafür möchte ich mich bei allen Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes entschuldigen“. Im Gegensatz zu Nüßlein verhielt er sich nach Meinung vieler Parteikollegen wenigstens insofern anständig, als er nicht nur aus seiner Partei austrat, sondern auch sein Bundestagsmandat mit sofortiger Wirkung niederlegte.
Nüßlein saß fast 20 Jahre für die CSU im Bundestag, zuletzt als stellvertretender Fraktionschef der Union. Nach Bekanntwerden der Affäre stellte der Abgeordnete die fragliche Tätigkeit als „Hilfe für die Bevölkerung in der Pandemie“ dar. Aufgrund langjähriger Kontakte zu einem chinesischen Anbieter sei es ihm in schwierigen Tagen gelungen, dass qualitativ hochwertige Masken in der erforderlichen Stückzahl geliefert werden konnten. Nach übereinstimmenden Berichten hatte Nüßleins Firma "Tectum Holding" 660.000 Euro erhalten.
Am 7. März 2021 verkündete Nüßlein in Folge der Korruptionsaffäre und damit verbundener möglicher (wahrscheinlicher?) Rechtsfolgen seinen Austritt aus der Unionsfraktion, legte aber sein Mandat im Gegensatz zu Löbel nicht nieder.
Die Antwort liegt auf der Hand:
Andere Abgeordnete kritisierten, dass Nüßlein bis zum Ende der Legislaturperiode weiterhin seine Abgeordnetendiäten erhalten wolle. Der Grund für die Weigerung das Mandat niederzulegen ist dabei eindeutig in seiner Herkunft zu sehen: Nüßlein ist geborener Schwabe und Schwaben sind bekanntlich äußerst sparsam.
Typisch für sie sind etwa folgende Aphorismen:
„Schaffe, schaffe, Häusle baue!“
„Ein Schwabe greift auch ohne Not – stets zum Sonderangebot!“
Damit widerstrebt es dem Millionär Nüßlein schon von Natur aus, auf die restlichen Zahlungen zu verzichten, die ihm als parteiloser Bundestagsabgeordneter weiterhin zustehen.
Und schließlich ist er als Schwabe da ja auch nicht alleine da:
Unser Fußball Langzeit-Bundestrainer Jogi Löw dachte ebenfalls weder nach dem katastrophalen Abschneiden bei der WM 2018 (Zur Erinnerung: Deutschland verlor gegen Mexiko und Südkorea und schied in der Vorrunde aus) noch nach dem historischen 0:6 gegen Spanien im November 2020 an einen Rücktritt.
Löw kündigte dann aber (endlich) seinen Rückzug nach der Europameisterschaft 2021 an. Drei Jahre zu spät, wie viele meinen. Na ja, ein Schwabe halt…
Ein Beamter würde aufgrund der Vorfälle mit sofortiger Wirkung vom Dienst suspendiert. Nach Durchführung eines Disziplinarverfahrens wäre er aus seinem Dienst zu entfernen, er würde damit nicht nur seinen Status als aktiver Beamter und seine Besoldung, sondern auch sämtliche Pensionsansprüche verlieren. Nicht so unsere Politiker.
Ihr
Dr. Maximilian Baßlsperger
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Literaturhinweis:
Zängl, Bayerisches Disziplinarrecht, Art. 11 BayDG, Rn. 1ff.;
Gansen, Disziplinarrecht des Bundes und der Länder, § 10 BDG, Rn. 1ff.
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